Aus- & Weiterbildung - BKrFQG

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Gut zu sein genügt heute nicht mehr -
wir machen Sie besser!

Das Wissen und die Fertigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kapital Ihres Unternehmens. Fördern Sie diese Potentiale für Ihren Unternehmenserfolg.

An mehr als  Schulungsorten im Raum Berlin und Brandenburg bieten wir Ihnen Weiterbildungen in den folgenden Kenntnisbereichen:
 

1.  Verbesserung des rationellen Fahrverhalteuns auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Modul:  Ladungssicherung
  • Modul:  Fahrsicherheitstraining (Praxis)
  • Modul:  ECO - Wirtschaftliches Fahren (Theorie)
  • Modul:  ECO - Wirtschaftliches Fahren (Praxis)

2.  Anwendung der Vorschriften

  • Modul:  Vorschriften/Sozialvorschriften

3.  Gesundheit, Verkehrs- und Umweltschutz, Dienstleistung, Logistik

  • Modul:  Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Modul:  Image und Schadenprävention

 
Alle Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr der Führerscheinklassen C1 – CE und Personenverkehr der Führerscheinklassen D1 – DE müssen an einer Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilnehmen.

Um die vorgeschriebenen 35 Stunden dieser Weiterbildung zu absolvieren, können Sie aus unserem Weiterbildungsangebot verschiedene "Module" mit theoretischem oder praktischem Inhalt  auswählen. Jedes Modul dauert 7 Stunden, d.h., Sie benötigen für die Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildung insgesamt 5 Module.

Es gelten folgende Fristen für den Nachweis der Weiterbildung bei der Führerscheinstelle:

  • 10.09.2013      für den Personenverkehr
  • 10.09.2014      für den Güterverkehr
Ausnahmen: Zur Anpassung der Fristen der med. Untersuchung und der Weiterbildung kann
die Frist um 2 Jahre über- bzw. unterschritten werden, wodurch sich folgender Zeitraum ergibt:
  • Personeverkehr:      10.09.2011 – 10.09.2015
  • Güterkraftverkehr:   10.09.2012 – 10.09.2016
Die Überschreitung der Frist ist nur für gewerbliche Fahrten in Deutschland im vollen Umfang anwendbar; in der EU gibt es für diese Regelung unterschiedliche Auslegungen.
 

Besitzstandschutz

Fahrer denen die FS- Klassen D vor dem 10.09.2008 und die FS- Klassen C vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, genießen Besitzstandschutz. Sie brauchen die Grundqualifikation/Berufskraftfahrerausbildung nicht nachweisen, jedoch die Weiterbildung.
 
 
Für Fragen zum Thema Weiterbildung und Förderung der Weiterbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.