Aus- & Weiterbildung - BKrFQG
Gut zu sein genügt heute nicht mehr -
wir machen Sie besser!
Das Wissen und die Fertigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kapital Ihres Unternehmens. Fördern Sie diese Potentiale für Ihren Unternehmenserfolg.
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhalteuns auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Modul: Ladungssicherung
- Modul: Fahrsicherheitstraining (Praxis)
- Modul: ECO - Wirtschaftliches Fahren (Theorie)
- Modul: ECO - Wirtschaftliches Fahren (Praxis)
2. Anwendung der Vorschriften
- Modul: Vorschriften/Sozialvorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltschutz, Dienstleistung, Logistik
- Modul: Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Modul: Image und Schadenprävention
Alle Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr der Führerscheinklassen C1 – CE und Personenverkehr der Führerscheinklassen D1 – DE müssen an einer Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilnehmen.
Um die vorgeschriebenen 35 Stunden dieser Weiterbildung zu absolvieren, können Sie aus unserem Weiterbildungsangebot verschiedene "Module" mit theoretischem oder praktischem Inhalt auswählen. Jedes Modul dauert 7 Stunden, d.h., Sie benötigen für die Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildung insgesamt 5 Module.
Es gelten folgende Fristen für den Nachweis der Weiterbildung bei der Führerscheinstelle:
- 10.09.2013 für den Personenverkehr
- 10.09.2014 für den Güterverkehr
die Frist um 2 Jahre über- bzw. unterschritten werden, wodurch sich folgender Zeitraum ergibt:
- Personeverkehr: 10.09.2011 – 10.09.2015
- Güterkraftverkehr: 10.09.2012 – 10.09.2016
