Aktuelle Informationen zum Thema LKW-Maut
LKW-Maut auf Bundesstraßen
Das am 19. Juli 2011 in Kraft getretene Bundesfernstraßenmautgesetz (BFSrMG) sieht auf bestimmten Bundesstraßen und Abschnitten von Bundesstraßen eine Mautpflicht vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Baulast in der Trägerschaft des Bundes, keine Ortsdurchfahrt oder sonstige bauliche Einrichtungen, durchgehend getrennte Fahrbahnen, Mindestlänge von 4km, unmittelbare Anbindung an eine BAB).
Der Zeitpunkt des Beginns der Mauterhebung ist noch offen und wird erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung geregelt. Ziel ist es, auf ca. 1000 Kilometern vierstreifigen autobahnähnlichen Bundesstraßen eine LKW-Maut zu erheben.
Weitere Informationen und eine Übersicht der betroffenen Strecken finden Sie auf der Internetseite des BAG.
Zur entsprechenden Internetseite des BAG gelangen Sie hier.
TOLL2GO - Ein Mautgerät für Deutschland und Österreich
Seit dem 01.09.2011 ermöglicht das Toll2GO-Verfahren die Erfassung der Mautkilometer in Österreich mit der On-Board-Unit (OBU) von TollCollect. Für die Mautabrechnung in Deutschland und Österreich genügt somit ein Mautgerät in Ihrem Fahrzeug.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Jahn unter Tel.: 030-253 83 215
Maut in Polen zum 1. Juli 2011
Zum 1. Juli 2011 gilt in Polen eine streckenbezogene Maut. Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge mautpflichtig. Für Fahrzeuge unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht besteht die Wahl zwischen einer Vignette oder einer OBU (ViaBox). Für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht muss eine OBU (ViaBox) verwendet werden, welche Fahrten auf mautpflichtigen Strecken automatisch erfasst. Die Kaution für eine ViaBox beträgt 120 PLN (ca. 30,00 €).
Eine Übersicht der mautpflichtigen Strecken und Tarife in Polen finden Sie unter: www.viatoll.pl/de
Mautabwicklung mit der SVG
Auch für die Mautabrechnung in Polen bieten wir Ihnen den komfortablen und unkomplizierten SVG-Mautservice an. Sie erhalten für jedes Fahrzeug eine kennzeichengebundene OBU (ViaBox) und wir ziehen die angefallenen Mautgebühren 14-tägig per Lastschrift von Ihrem Konto ein (Post-Pay Verfahren).
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09.10.2008 Mauterhöhung ab 1.1.2009
• 14,1 Cent in der Kategorie A (EEV/S5)
• 16,9 Cent in der Kategorie B (S4/S3 mit P-Filter)
• 19,0 Cent in der Kategorie C (S3/S2 mit P-Filter)
• 27,4 Cent in der Kategorie D (S2/S1/ohne S)
• 15,5 Cent in der Kategorie A (EEV/S5)
• 18,3 Cent in der Kategorie B (S4/S3 mit P-Filter)
• 20,4 Cent in der Kategorie C (S3/S2 mit P-Filter)
• 28,8 Cent in der Kategorie D (S2/S1/ohne S)
01.09.2007 Neue Mautsätze in Deutschland
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen:
• 0,10 Euro in der Kategorie A,
• 0,12 Euro in der Kategorie B,
• 0,145 Euro in der Kategorie C.
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen:
• 0,11 Euro in der Kategorie A,
• 0,13 Euro in der Kategorie B,
• 0,155 Euro in der Kategorie C.
Fahrzeuge werden auf Grund ihrer Schadstoffklasse den Kategorien A, B oder C zugeordnet. Weitere Informationen finden Sie hier
