Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Tipps zur Schadenverhütung
1. Geschäftsbeziehungen sorgfältig auswählen!
Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ist oberstes Gebot!
Wählen Sie Transportunternehmer besonders vorsichtig aus und überprüfen Sie die Verbindung kontinuierlich!
Erhöhte Aufmerksamkeit ist besonders bei Frachtenbörsen ratsam.
Nutzen Sie unbedingt die Sicherheitsmaßnahmen, die die Plattform empfiehlt.
Zuerst sollten nur einzelne Aufträge mit geringen Warenwerten vergeben werden.
Ihre Maßnahmen müssen mit dem Wert der Ware steigen.
Erfragen Sie daher den Wert bei Ihrem Auftraggeber.
Wertvolle Ware dürfen Sie nur an langjährige Geschäftspartner übergeben.
Sicherheit kostet Geld.
Seien Sie sehr kritisch bei Dumping-Preisen Ihres Unternehmers.
2. Transportunternehmer überprüfen!
Lassen Sie sich z.B. folgende Nachweise vorlegen:
Sind die vorgelegten Dokumente oder Daten nicht ausreichend lesbar oder nicht plausibel, sollten Sie auf ordnungsgemäße Dokumente bestehen oder ganz auf die Auftragsvergabe verzichten.
Prüfen Sie die Dokumente auf Echtheit, z.B. durch telefonische Rückfrage.
Ausländische Dokumente müssen Sie übersetzen lassen.
Kontrollieren Sie die folgenden Firmendaten anhand von Wirtschaftsauskunfteien oder über die jeweiligen Register:
Sehen Sie auch den Handelsregisterauszug ein.
Bei einem Eigentümerwechsel müssen Sie den neuen Inhaber überprüfen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, die Firma früher einmal überprüft zu haben.
Dokumentieren Sie Ihre Überprüfungen!
Je nach Sitz des Transportunternehmens können länderspezifisch weitere Informationsquellen zur Prüfung genutzt werden:
3. Sichere Auftragsvergabe
Vergeben Sie den Transportauftrag an Ihren Transportunternehmer nur über vorher festgelegte Kommunikationswege mit festen Ansprechpartnern!
Untersagen Sie die Weitergabe an einen weiteren Unterfrachtführer.
4. Übergabe und Ablieferung
Vereinbaren Sie eine Auftragsnummer mit Ihrem Unternehmer und erfragen Sie diese vor der Übergabe des Transportgutes beim Fahrer.
Vereinbaren Sie auch ein Zeitfenster für die Abholung.
Rechtzeitig vor Abholung des Transportguts müssen folgende Daten zur Verfügung stehen und vor Übergabe an den Fahrer kontrolliert werden:
Änderungen durch Ihren Unternehmer müssen Sie sehr misstrauisch betrachten und überprüfen!
Für die Ablieferung sollten Sie dem Empfänger die Daten von Fahrer und Transportmittel übersenden.
Der Fahrer ist zu verpflichten, umgehend Rücksprache mit dem Absender zu halten, wenn im Verlaufe des Transport oder bei Ablieferung der Ablieferungsort durch Dritte geändert wird.
Vereinbaren Sie ein Zeitfenster für die Ablieferung und fragen Sie beim Empfänger zeitnah nach, ob die Ware angekommen ist.
Bei Problemen sofort Maßnahmen ergreifen, notfalls die Polizei einschalten!
Zeigen Sie den Fall gegenüber der Polizei möglichst nicht als Unterschlagung, sondern als betrügerische Entwendung an.
Bei den Ermittlungsbehörden hat sich für diese Art der Kriminalität der Begriff des Phantomfrachtführers herausgebildet.
Die entsprechende Bezeichnung des Delikts bei Anzeigenerstattung ist notwendig, damit die Ermittlungen zielgerichtet aufgenommen werden.
Ein Notfallplan innerhalb Ihres Unternehmens ist ratsam, in dem Sie die Einschaltung von Behörden und der Versicherung mit Telefonnummern und Ansprechpartnern regeln.
5. Mitarbeiter schulen und prüfen!
Mit Schulungen und klaren Arbeitsanweisungen an Ihre Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Achten Sie auch in Spitzenzeiten auf die Einhaltung Ihrer Anweisungen.
Das Vier-Augen-Prinzip hilft dabei, Missbrauch zu vermeiden.
Wählen Sie Ihre eigenen Mitarbeiter sorgfältig aus, um Kooperation mit den Tätern zu vermeiden.
Holen Sie ein Führungszeugnis und Leumund des Vorarbeitgebers ein, ggf. auch eine Schufa-Auskunft.
Gerade neue Mitarbeiter sollten nicht mit wertvollen Waren betraut werden.
Typische Vorgehensweisen bei Ladungsunterschlagung sind:
Diese Tipps sind Anregungen und Empfehlungen.
Die Liste ist nicht abschließend.
Weitere Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab.
Beachten Sie die Ausführungen in Ihrem Versicherungsvertrag!
Als Faustregel gilt: Wem würden Sie Ihre eigene Ware anvertrauen, selbst wenn Sie nicht versichert ist?