FÖRDERMITTEL 2019
Im Rahmen der Mautharmonisierung stehen Ihnen Fördermittel zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ...
Seit längerem erscheinen die Gewichtsklassen in der OBU, ab Januar 2019 muss eine von drei Gewichtsklassen gewählt werden (7,5 bis 11,99 t; 12 bis 18 t oder mehr als 18 t). Bei Fahrzeugen mit mehr als 18 t muss zusätzlich die Anzahl der Achsen angegeben werden (entweder 3 Achsen oder 4 und mehr Achsen).
Bei Fahrzeugkombinationen ergeben sich die Gewichtsklassen aus der Addition der zulässigen Gesamtgewichte; zur Ermittlung der Achsanzahl werden alle Achsen addiert.
Im Oktober 2018 beschloß der Bundestag die Erhöhung der Mautsätze auf Basis des aktuellen Wegekostengutachtens. Ab 01.01.2019 sollen damit auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland die nachfolgenden Mautsätze auf Basis von 3 Gewichtsklassen gelten. In der Klasse ab 18 t zGM wird zusätzlich nach Anzahl der Achsen differenziert. Vorübergehend von der Maut befreit sind Elektro und gasbetriebene Lkw.
Damit verläßt die Bundesregierung die Klassifizierung nach reinen Achsklassen und stellt auf die zulässigen Gesamtgewichte ab. In der Kategorie über 18 t zGM gibt es aber trotzdem wieder eine Spreizung nach Achsklassen, hier nun bis einschließlich 3 Achsen und 4 Achsen und mehr. Vergleicht man die neuen wahrscheinlichen Sätze mit den heute gültigen kommt man zu folgendem Ergebnis:
Hier wird deutlich, dass ab 01.01.2019 die Fernverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen über 18 t zGM überproprtional betroffen sein werden. Für ein durchschnittliches Fernverkehrsfahrzeug mit 4 Achsen und mehr als 18 t zGM bedeutet die Mauterhöhung um 7,0 Cent eine Steigerung der Fahrzeugkosten um 5,7 % oder knapp 9.000 € pro Jahr. Die Mauterhöhung muss also frühzeitig Thema für Preisanpassungen gegenüber den Kunden sein.