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LKW-Maut auf Bundesstraßen
Das am 19. Juli 2011 in Kraft getretene Bundesfernstraßenmautgesetz (BFSrMG) sieht auf bestimmten Bundesstraßen und Abschnitten von Bundesstraßen eine Mautpflicht vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (Baulast in der Trägerschaft des Bundes, keine Ortsdurchfahrt oder sonstige bauliche Einrichtungen, durchgehend getrennte Fahrbahnen, Mindestlänge von 4km, unmittelbare Anbindung an eine BAB).
Der Zeitpunkt des Beginns der Mauterhebung ist noch offen und wird erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung geregelt. Ziel ist es, auf ca. 1000 Kilometern vierstreifigen autobahnähnlichen Bundesstraßen eine LKW-Maut zu erheben.
Weitere Informationen und eine Übersicht der betroffenen Strecken finden Sie auf der Internetseite des BAG.
Zur entsprechenden Internetseite des BAG gelangen Sie hier.
