- Ladungssicherung auf Lkw: Richtig sichern – verantwortlich handeln
- Fahrsicherheitstraining (Praxis)
- ÖKO-Drive Lkw: Wirtschaftliches Fahren und Schadenprävention (Theorie)
- Fahrsicherheit und Technik: Richtig sitzen, sehen, fahren (Theorie)
- Risikosituationen: Wahrnehmen, einschätzen und bewältigen
Modul-Schulungen für Lkw-Fahrer und Berufskraftfahrer
An unseren Standorten in Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder) bieten wir professionelle Aus- und Weiterbildungen für Lkw- und Berufskraftfahrer:innen. Unsere Schulungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und ermöglichen Ihnen, die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung bequem zu absolvieren. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand, erhöhen Ihre Sicherheit im Straßenverkehr und sichern Ihre Fahrerlaubnis.
Kenntnisbereich 1

Verbesserung des Fahrverhaltens
Kenntnisbereich 2

Anwendung der Vorschriften
- Pausen mit System: EU-Sozialvorschriften und digitaler Tachograph
Kenntnisbereich 3

Gesundheit, Umwelt und Logistik
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Sicher arbeiten – leistungsfähig bleiben
- Der Fahrer als Imageträger: Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
- Notfallmanagement im Straßenverkehr: Sichern, bergen, helfen
- Brandschutz: Brände verhindern – Feuer bekämpfen
Termine und Orte
Unsere Weiterbildungen finden an mehreren Standorten in Berlin und Brandenburg statt, darunter:

SVG Standort in Potsdam
Verkehrshof 17
14478 Potsdam
Tel: +49 331 86990 15
Fax: +49 331 86990 99

SVG Zentrale in Berlin
Rankestraße 17
10789 Berlin
Tel: +49 30 253 832 11
Fax: +49 30 253 832 12

SVG Standort in Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Straße 14
15236 Frankfurt
Tel: +49 335 631 21
Fax: +49 335 631 23
Informationen
- 08:00 bis 15:45 Uhr
- Abendkurse: 17:00 bis 21:00 Uhr (SVG Berlin)
Parkplätze stehen an allen Standorten zur Verfügung.
Frühstück, Imbiss, Getränke und das Lernmaterial sind, wie gewohnt, inbegriffen.
Voranmeldung erforderlich!
SVG Pausen mit System III.
Beschreibung
Was muss ein Fahrer über die Sozialvorschriften wissen? Die teilweise komplizierten Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten werden verständlich erläutert. Im Vordergrund des Seminars steht ihre praktische Anwendung. Dazu werden konkrete Fallbeispiele besprochen. Außerdem wird die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber Schritt für Schritt erklärt. Auf verschiedene auf dem Markt befindliche Geräte wird dabei ausführlich eingegangen.
Sonderpreise für SVG-Personal-Pakt® Partner und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 129,00 € netto, 131,76 € brutto.
Key-Facts
Kennung | 2505LQ21V92 |
Freie Plätze | 25 |
Zeiten
Datum | 18.11.2025 |
Dauer | (1 Tag) |
Beginn | 08:00 |
Ende | 16:00 |
Preise
Netto | 129,00 € |
Brutto | 131,76 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Alternative Termine (25 Treffer)
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
Kennung: 2502L21V52 | 05.07.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501L21V55 | 08.11.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501L21V51 | 09.08.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2502L21V06 | 24.05.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2502L21V54 | 30.08.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501L21V07 | 28.06.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 20 | Details |
Kennung: 2501L21V53 | 20.09.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2505L21V30 | 17.05.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 7 | Details |
Kennung: 2501L21V05 | 10.05.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 19 | Details |
Kennung: 2505L21V74 | 13.09.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501L21V57 | 20.12.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2505L21V72 | 12.07.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2502L21V56 | 08.11.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2505L21V76 | 22.11.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2505LQ21V82 | 29.07.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2502LQ21V27 | 13.05.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 0 | Details |
Kennung: 2505LQ21V87 | 23.09.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2501LQ21V57 | 07.10.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2502LQ21V72 | 02.09.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2501LQ21V52 | 22.07.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501LQ21V62 | 02.12.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 25 | Details |
Kennung: 2501LQ21V12 | 20.05.2025 |
BBG-Bildungszentrum Düsseldorf (am SVG-Autohof Düsseldorf),
Oerschbachstraße 150, 40591 Düsseldorf |
Freie Plätze: 3 | Details |
Kennung: 2502LQ21V77 | 04.11.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 24 | Details |
Kennung: 2502LQ21V67 | 08.07.2025 |
BBG-Bildungszentrum Köln (am SVG-Autohof Köln-Eifeltor),
Am Eifeltor 1, 50997 Köln |
Freie Plätze: 21 | Details |
Kennung: 2505LQ21V42 | 03.06.2025 |
BBG-Bildungszentrum Duisburg,
Konrad-Adenauer-Ring 12, 47167 Duisburg |
Freie Plätze: 8 | Details |
Veranstalter
BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Anmeldungen: Anmeldungen für Veranstaltungen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form (Brief, Fax, Internet, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Bestätigung/Rechnung: Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr oder in anderer geeigneter Form bestätigt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen.
Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind i.d.R. Nettopreise je Teilnehmer. Sofern nicht anders angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Fördermittel: Die Beantragung und die Gewährung etwaiger Fördermittel für Schulungsveranstaltungen liegt in der Verantwortung des Anmeldenden/Teilnehmers. Hinweise des Schulungsveranstalters auf ggf. bereitstehende Fördermittel sind in jedem Fall unverbindlich. Soweit Fördermittel gewährt werden, hat der Anmeldende/Teilnehmer entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien Zuwendungsbescheide o. ä. dem Schulungsveranstalter spätestens bis zum Beginn der bestätigten Schulungsveranstaltung vorzulegen.
Rücktritt: Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs-/Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern dieser die etwaigen Teilnehmervoraussetzungen erfüllt. Bei einem Rücktritt, der später als 7 Werktage vor Beginn erfolgt, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu bezahlen.
Absagen: Der Schulungsveranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein Referent nicht zur Verfügung steht. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungsveranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung: Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Veranstalter nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung seitens seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Falle fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen.
Verpflegung: Sofern eine Veranstaltungsgebühr die Verpflegung des Teilnehmers ausdrücklich mit einschließt, so sind Getränke hiervon ausgenommen, die während eines Mittagessens gereicht werden und die vom Gastwirt direkt mit dem Teilnehmer abgerechnet werden. Art und Umfang der Bewirtung kann zwischen den jeweiligen Schulungsstätten variieren. Bei geförderten Schulungsveranstaltungen kann die Verpflegung durch den Zuwendungsbescheid oder grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Verpflegung obliegt in diesem Fall dem Anmeldenden/Teilnehmer auf eigene Kosten.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Stand: Juni 2019
Datenschutzerklärung des Veranstalters
Grundlage der nachfolgenden Informationen zum Datenschutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen der zum 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
1) Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung / Datenschutzbeauftragter
a) Verantwortliche Stelle ist:
BBG
Gesellschaft für betriebliche
Beratung und Betreuung mbH
Geschäftsführung
Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf
b) Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Transtreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gotenstraße 17, 20097 Hamburg
oder unter:
datenschutz@bbg-svg.de
2) Zweck der Datenverarbeitung
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies für die Vereinbarung und die Erfüllung vertraglicher Leistungen durch uns und unsere Partner und Dienstleister erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO) und/oder mit Einwilligung der betroffenen Person zu den bestimmten Zwecken.
Welche Daten im Einzelnen und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der angefragten oder vereinbarten Leistung.
3) Personenbezogene Daten
Relevante personenbezogene Daten können sein:
- Personalien (z. B. Namen, Adress-, Kontakt- und Geburtsdaten)
- Legitimationsdaten (z. B. Ausweis-, Führerscheindaten)
- Vertragsabwicklungsdaten (z. B. Kontoverbindungen, Besprechungsprotokolle, Leistungs- und Befähigungsnachweise)
4) Empfänger von Daten / Dienstleister / Sitz von Dienstleistern
Teilweise werden im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten externe Dienstleister eingesetzt (Auftragsdatenverarbeitung durch z. B. IT-Dienstleister) oder Leistungen gemeinsam mit Partnern oder Dienstleistern erbracht, die - mit Einwilligung des Betroffenen - Empfänger von personenbezogenen Daten sein können (Dritte).
Zu den Empfängern von personenbezogenen Daten können zählen: Leistungserbringer (z. B. Bildungsträger und Fahrschulen, Referenten und Trainer, Berater und Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ärzte/Ärztinnen, Industrie- und Handelskammern), Kostenträger und sonstige Beteiligte (z. B. Behörden, Arbeitsverwaltungen, Arbeitgeber/-innen, Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe, Kontroll- und Überwachungsorganisationen, Zertifizierungsdienste, Fachkundige Stellen) etc.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Partner oder Dienstleister in einem Drittland (außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)) ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
5) Datenspeicherung
Die von uns erhobenen Daten werden für die Dauer des Bestehens und der Abwicklung der Leistungspflichten (s. o. Ziff. 2) unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Soweit es sich etwa um Rechnungsdaten oder rechnungsbegründende Unterlagen handelt, ist eine Aufbewahrungspflicht von 6 bzw. 10 Jahren vorgeschrieben.
6) Datenschutzrechte des Betroffenen
Hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat der Betroffene uns gegenüber das
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Es besteht außerdem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
LDI Nordrhein-Westfalen
Postfach 200444, 40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
7) Widerruf oder Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erst, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben. Den Widerruf können Sie an die verantwortliche Stelle richten.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH, Oerschbachstraße 152, 40591 Düsseldorf, datenschutz@bbg-svg.de.
Stand: Mai 2021

Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF-Module für Lkw- und Busfahrer:innen gemäß BKrFQG
Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. Weitere Informationen zu Fristen und Geltungsbereich finden Sie im SVG Wiki.
BKrFQG Kenntnisbereiche
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwenden der Vorschriften
3. Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
SVG Risikosituationen im Straßenverkehr (K1)

Wahrnehmen - einschätzen - bewältigen
Wer einen Lkw oder Bus fährt, sollte Risiken im Straßenverkehr kennen und Risikosituationen während der Fahrt realistisch wahrnehmen und beurteilen können. Welches Verhalten ist angemessen bei schwierigen Witterungsbedingungen, und welche Verkehrsvorschriften gibt es dazu?
Wie kann man mit Ablenkungsfaktoren umgehen? Welches Verhalten ist bei der Begegnung mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen angemessen? Wie kann Stress eine Risikoentscheidung negativ beeinflussen?
SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz III (K3)

Sicher arbeiten - leistungsfähig bleiben
Welche Belastungen gibt es bei der Arbeit als Fahrer:in und was beansprucht am meisten? Welche Strategien gibt es zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden? Welche Rolle spielt die Ernährung, welche Gefahren können bei der Einnahme von Medikamenten im Straßenverkehr auftreten? Die Entstehung von Arbeitsunfällen und deren Vermeidung wird anhand praxisnaher Beispiele thematisiert.
Es wird klar, dass die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht nur bei den Unternehmer:innen liegt, sondern auch bei den Fahrer:innen. Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaften runden die Seminarthemen ab.
SVG Pausen mit System III (K2)

EU-Sozialvorschriften und Digitaler Fahrtenschreiber
Was müssen Fahrer:innen über die Sozialvorschriften wissen? Die teilweise komplizierten Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten werden verständlich erläutert. Im Vordergrund des Seminars steht ihre praktische Anwendung. Dazu werden konkrete Fallbeispiele besprochen.
Außerdem wird die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber Schritt für Schritt erklärt. Auf verschiedene auf dem Markt befindliche Geräte wird dabei ausführlich eingegangen.
SVG Fahrer:innen als Imageträger:innen III (K1+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
Als „Botschafter:innen“ ihres Unternehmens beeinflussen Fahrerinnen und Fahrer ganz wesentlich, wie zufrieden Kunden mit der Transportleistung sind. Also ist es wichtig zu wissen, wie Kommunikation funktioniert, wie Misstöne und Missverständnisse vermieden und wie im Kontakt mit Kunden sowie Behördenvertreter:innen erfolgreich agiert werden kann.
Nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Beispiele. Dabei lernt man auch, sich selbst und andere besser wahrzunehmen. Außerdem wird diskutiert, wie das Verhalten von Fahrer:innen und die Optik ihrer Fahrzeuge in der Öffentlichkeit wirken.
SVG Ladungssicherung III (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln
Laut BALM wurde in den vergangenen Jahren bei etwa zehn Prozent der kontrollierten Fahrzeuge beanstandet, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wer ist eigentlich vor und während der Fahrt für die Ladungssicherung verantwortlich? Welche rechtlichen Bestimmungen haben Einfluss auf den Alltag der Fahrer:innen?
Welche Kräfte wirken auf die Ladung und mit welchen Sicherungsmethoden kann man ihnen entgegenwirken? Anhand anschaulicher Darstellungen wird das Rüstzeug für eine wirksame Ladungssicherung erarbeitet. Das Seminar kann wahlweise auch mit einem 90-minütigen Praxisteil am Lkw durchgeführt werden.
SVG Fahrsicherheit und Technik - Theorie III (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - fahren
Wann ist ein Fahrzeug sicher? Moderne Fahrerassistenzsysteme wie die Adaptive Geschwindigkeitsregelung und die Automatische Notbremse werden beim Seminar eingehend unter die Lupe genommen, ebenso die einzelnen Stufen der aktuellen und zukünftigen Automatisierung: Welche Vorteile sind zu erwarten, welche Nachteile und welche Probleme?
Was muss vor einer Fahrt bedacht werden, etwa bei den OBU-Geräten, bei der Abfahrtkontrolle und der Einstellung des Fahrersitzes? Was ist während der Fahrt wichtig, damit die Fahrt sicher verläuft?
SVG Fahrsicherheitstraining - Praxis III (K1+K3)

Lkw und Bus
Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmer:innen die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z.B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt.
SVG ÖkoDrive - Theorie III (K1+K3)

Wirtschaftliches Fahren - Kosten senken durch Schadenprävention
Was gehört zu einer ökonomischen Fahrweise mit einem Nutzfahrzeug? Wie werden Schäden vermieden? Wie lassen sich Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugverschleiß reduzieren? Weitere Themen des Seminars sind die Entstehung von Unfällen, die Erhaltung der Konzentration beim Fahren, der Umgang mit Emotionen im Straßenverkehr und das sichere Rangieren.
Falls Omnibusfahrerinnen und -Fahrer unter den Teilnehmer:innen sind, werden auch spezifische Themen wie „Sicherheit der Ladung“ und „Sicherheit und Komfort der Fahrgäste“ behandelt.
SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr III (K3)

Sichern - bergen - helfen
Was tun bei Notfällen im Straßenverkehr? Wie werden Unfallstellen gesichert und verletzte Personen aus einem Fahrzeug geborgen? Behandelt wird das Verhalten an der Unfallstelle bei Lkw-, Gefahrgut-, Pkw- und Motorradunfällen sowie bei einem Pkw-Motorbrand. Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden anhand konkreter Szenarien erarbeitet und geübt.
Das richtige Absetzen eines Notrufs wird ebenfalls besprochen. Auch wenn das Seminar praktische Übungen zur Erstversorgung verletzter Personen enthält, ersetzt es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Erster Hilfe.
SVG Brandschutz III (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen
Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet.
Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.