SVG Rettungsring

Die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung endet nach aktueller Rechtslage am 30.04.2021.

Unter anderem wegen sogenannter „Zombie-Unternehmen“ erwarten Experten nach dem Auslaufen der Sonder­regelung einen rasanten Anstieg der Firmeninsolvenzen. Dies kann für Ihr Unternehmen

bedeuten, dass deutlich mehr Forderungsausfälle und auch Insolvenzanfechtungen infolge von Insolvenz eines Auftraggebers, Lieferanten oder Geschäftspartners auf Sie zukommen könnten.

Sichern Sie sich jetzt den Versicherungsschutz für Forderungsausfälle und Insolvenzanfechtungen für einen begrenzten Zeitraum von 12 Monaten zum einmaligen
Beitrag. Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die drohende Insolvenzwelle vor.

Sie wollen sich über die Sachlage und die Absicherungsmöglichkeiten
näher informieren?

Vereinbaren Sie eine Beratung durch Ihren SVG-Fachmann.

Unser Rettungsring:
Die SVG – Insolvenz Schutzversicherung

  • Sicherung ausstehender Forderungen
  • Kostenübernahme für rechtliche Vertretung bei Insolvenzanfechtung
  • Bilanzschutz / Bonitätserhalt für Ihr Unternehmen
  • Laufzeit 1 Jahr, Einmalbeitrag, Verlängerung möglich

Laden sie sich hier auch unseren Flyer zum Thema runter:

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Retten Sie Ihr Unternehmensergebnis

nachhaltig über die kommende Zeit!

Bleiben Sie und auch Ihr Unternehmen gesund!

 
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