Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann) eine weitere Sammelklage gegen das Lkw-Kartell noch in diesem Jahr vor
(BGL-Pressemitteilung).
Interessierte Unternehmen/SVG-Kunden, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com bis Ende April 2024 registrieren.
Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August 2024 geliefert werden.
Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Hersteller: MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF, Scania) (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden.
Für die Teilnahme an dieser Kartell-Klage müssen die Unternehmen/SVG-Kunden nichts bezahlen und tragen zudem kein Prozesskostenrisiko.
Lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen/SVG-Kunden eine Erfolgsbeteiligung fällig.
Sie als Kunde der SVG erhalten dabei Sonderkonditionen. So beträgt die Erfolgsbeteiligung für sie nur 28% anstatt regulär 33%.
Aufgrund der großen Nachfrage werden zusätzliche kostenlose Informationsveranstaltungen (Webinare) im April angeboten.
10.04. 2024
und
17.04.2024
jeweils um 14:00 Uhr.
Interessierte Unternehmen/SVG-Kunden können sich unter folgendem Link anmelden: www.gotowebinar.com