- Ladungssicherung auf Lkw: Richtig sichern – verantwortlich handeln
- Fahrsicherheitstraining (Praxis)
- ÖKO-Drive Lkw: Wirtschaftliches Fahren und Schadenprävention (Theorie)
- Fahrsicherheit und Technik: Richtig sitzen, sehen, fahren (Theorie)
- Risikosituationen: Wahrnehmen, einschätzen und bewältigen
Modul-Schulungen für Lkw-Fahrer und Berufskraftfahrer
An unseren Standorten in Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder) bieten wir professionelle Aus- und Weiterbildungen für Lkw- und Berufskraftfahrer:innen. Unsere Schulungen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und ermöglichen Ihnen, die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung bequem zu absolvieren. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand, erhöhen Ihre Sicherheit im Straßenverkehr und sichern Ihre Fahrerlaubnis.
Kenntnisbereich 1

Verbesserung des Fahrverhaltens
Kenntnisbereich 2

Anwendung der Vorschriften
- Pausen mit System: EU-Sozialvorschriften und digitaler Tachograph
Kenntnisbereich 3

Gesundheit, Umwelt und Logistik
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Sicher arbeiten – leistungsfähig bleiben
- Der Fahrer als Imageträger: Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
- Notfallmanagement im Straßenverkehr: Sichern, bergen, helfen
- Brandschutz: Brände verhindern – Feuer bekämpfen
Termine und Orte
Unsere Weiterbildungen finden an mehreren Standorten in Berlin und Brandenburg statt, darunter:

SVG Standort in Potsdam
Verkehrshof 17
14478 Potsdam
Tel: +49 331 86990 15
Fax: +49 331 86990 99

SVG Zentrale in Berlin
Rankestraße 17
10789 Berlin
Tel: +49 30 253 832 11
Fax: +49 30 253 832 12

SVG Standort in Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Straße 14
15236 Frankfurt
Tel: +49 335 631 21
Fax: +49 335 631 23
Informationen
- 08:00 bis 15:45 Uhr
- Abendkurse: 17:00 bis 21:00 Uhr (SVG Berlin)
Parkplätze stehen an allen Standorten zur Verfügung.
Frühstück, Imbiss, Getränke und das Lernmaterial sind, wie gewohnt, inbegriffen.
Voranmeldung erforderlich!
Seminar-Portal
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 06126 Halle
- 09366 Niederdorf
- 10789 Berlin
- 14478 Potsdam
- 15236 Frankfurt (Oder)
- 20537 Hamburg
- 21337 Lüneburg
- 21684 Stade
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 26127 Oldenburg
- 26835 Brinkum
- 30177 Hannover
- 31137 Hildesheim
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 38179 Schwülper
- 39120 Magdeburg
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 45891 Gelsenkirchen
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 49090 Osnabrück
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56072 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt/Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 65760 Eschborn
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 68219 Mannheim
- 73479 Ellwangen
- 77656 Offenburg
- 78224 Singen
- 79108 Freiburg
- 79618 Rheinfelden
- 99098 Erfurt
Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
23.06.2025 - 26.06.2025 | 78224 Singen | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
27.06.2025 - 28.06.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
27.06.2025 - 28.06.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Beförderungserlaubnis (§ 54 KrWG) |
07.07.2025 - 09.07.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen im Rahmen der Beförderungserlaubnis gem. § 5 Abs. 1, Nr. 2 AbfAEV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde nach § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen |
07.07.2025 - 09.07.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteSammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen. Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) |
07.07.2025 - 10.07.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 EbfV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG |
07.07.2025 - 10.07.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß KrWG und AbfBeauftrV sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Das Seminar ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Teil der geforderten Fachkunde. Zudem wird die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
28.07.2025 - 29.07.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
11.08.2025 - 14.08.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
25.08.2025 - 26.08.2025 | 04356 Leipzig | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
25.08.2025 - 26.08.2025 | 04356 Leipzig | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter (Online) |
25.08.2025 - 26.08.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
27.08.2025 - 28.08.2025 | 78224 Singen | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
29.08.2025 - 30.08.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
29.08.2025 - 30.08.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis |
01.09.2025 - 04.09.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteErstschulung für die Abfallbeförderungserlaubnis (4 Tage)Sammler:innen, Beförder:innen, Händler:innen und Makler:innen von nicht gefährlichen Abfällen müssen ihre Tätigkeit nach § 53, Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 4, Abs. 3 AbfAEV bei der zuständigen Behörde anzeigen. Bei gefährlichen Abfällen bedarf es nach § 54, Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 5, Abs. 1 AbfAEV bei der zuständigen Behörde einer Erlaubnis. Im Rahmen dieser Anzeige oder Erlaubnis ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch eine Fach- und Sachkunde nachzuweisen. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV gefordert sind. Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung und ggf. eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
01.09.2025 - 05.09.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteErstschulung für Entsorgungsfachbetriebe (4,5 Tage)Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes benötigen eine fachliche Eignung nach § 56, Abs. 3 KrWG in Verbindung mit § 9, Abs. 1, Nr. 3 EfbV. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV und Anlage 1 der EfbV gefordert sind. Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung (2 Jahre) und eine entsprechende Berufsausbildung oder Meisterabschluss oder Studium notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde bzw. Ihrer Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden. ACHTUNG!!! Die genauen Schulungstage sind: Montag - Donnerstag jeweils 8:30 Uhr - 15:45 Uhr und Freitag 8:30 - 11:45 Uhr.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV |
03.09.2025 - 04.09.2025 | 60487 Frankfurt am Main | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteAbfall:Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
04.09.2025 - 05.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
04.09.2025 - 05.09.2025 | 66117 Saarbrücken | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Fortbildungslehrgang) |
08.09.2025 - 10.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an Betriebsbeauftragte Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Fortbildung) |
08.09.2025 - 10.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV |
10.09.2025 - 11.09.2025 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteAbfall:Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung des Fachkundenachweises. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter |
15.09.2025 - 16.09.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Grundlehrgang) |
22.09.2025 - 29.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Grundlehrgang) |
22.09.2025 - 30.09.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragte) übernehmen sollen (§ 9 Abs. 2 AbfBeauftrV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
29.09.2025 - 02.10.2025 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter |
06.10.2025 - 07.10.2025 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
09.10.2025 - 10.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
09.10.2025 - 10.10.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
20.10.2025 - 21.10.2025 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Abfallbeförderungserlaubnis |
24.10.2025 - 25.10.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen gemäß AbfAEV (Sammler, Beförderer, Händler und Makler), welche eine Fortbildungsfrist von 3 Jahren haben.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Abfallbeförderungserlaubnis ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV) |
24.10.2025 - 25.10.2025 | 01139 Dresden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDiese Fortbildung richtet sich an alle verantwortlichen Personen aus zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß EfbV, welche eine Fortbildungsfrist von 2 Jahren haben. Die Fortbildung beinhaltet gleichzeitig auch die AbfAEV.Voraussetzung zur Teilnahme ist: Die Grundschulung / Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb ist vorhanden und die Fortbildungsfrist ist nicht überschritten. In Abhängigkeit vom Seminartyp können je Teilnehmer:in zusätzliche Seminarnebenkosten (für Schulungsmaterial, Verpflegung, Teilnahmebescheinigung, etc.) anfallen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fortbildung zur Fachkunde nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV sowie Fortbildung nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV - Online-Seminar |
12.11.2025 - 13.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteACHTUNG - reines Online-SeminarNEU: Inkl. Fortbildung zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV Abfall: Die Fortbildung zum Fachkundelehrgang nach § 5 AbfAEV bzw. § 9 Abs. 2 EfbV ist für ?verantwortliche Personen zur Leitung und Beaufsichtigung? eines Entsorgungsbetriebes oder Transportbetriebes alle zwei bzw. drei Jahre vorgeschrieben. Mit der Fortbildung wird der Besitz der Fachkunde aufrecht erhalten. Ganz neu ist, dass wir die Auffrischung der Fachkenntnisse für Personen mit Abfallbeauftragten-Ausbildung nun auch mit unserem Seminar auffrischen. Voraussetzung: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern und Mikrofon Voraussetzung. Eine Webcam (Kamera) ist Pflicht um die stetige Präsenz zu gewährleisten. Des Weiteren benötigen wir eine Kopie Ihres letzten Fachkundenachweises (falls nicht bei der SVG QTB GmbH in Koblenz oder Frankfurt erworben), um Ihnen die turnusgemäße Fortbildung der Fachkunde bestätigen zu können. Kurzübersicht der Themeninhalte: - Rechtsgrundlagen - Nachweisführung, Registratur - Transport, Vermittlung - Entsorgungsfachbetriebe - Abfalleigenschaften - Entsorgungsanlagen - Pflichten des Betriebsbeauftragten Ziele: Aufrechthaltung / Auffrischung der Fachkundenachweise. Vorkenntnisse: Besuch des Fachkundelehrgangs vor zwei bzw. drei Jahren. Dauer: AbfAEV: 2 Tage und EfbV: 2 Tage
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Fortbildungslehrgang) |
17.11.2025 - 19.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an Betriebsbeauftragte Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Fortbildung) |
17.11.2025 - 19.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fortbildungs-Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung - Beförderungserlaubnis Entsorgungsfachbetrieb, Abfallbeauftragter (Online) |
17.11.2025 - 18.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteNachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
Der Lehrgang richtet sich an die Teilnehmer*innen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 11 EfbV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fortbildung Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
20.11.2025 - 21.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung bzw. Entsorgungsfachbetriebeverordnung muss der Unternehmer und/oder die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Person eines Einsammlungs- oder Beförderungsbetriebes, Händlers oder Maklers bzw. eines Entsorgungsfachbetriebes einen Fachkundenachweis erbringen bzw. einen Betriebsbeauftragten für Abfall vorhalten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in Verbindung mit den o.g. Verordnungen eine Fortbildung vor, und zwar für Inhaber von Erlaubnissen nach spätestens 3 Jahren und für Entsorgungsfachbetriebe (mit oder ohne Anlagenbetrieb) und Betriebsbeauftragte für Abfall nach spätestens 2 Jahren.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Fortbildung nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
20.11.2025 - 21.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteFür Teilnehmer, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen und eine Fortbildung nach § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (alle 3 Jahre) oder nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV (alle 2 Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (alle 2 Jahre) benötigen.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Grundlehrgang |
24.11.2025 - 27.11.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO/EntsorgungsfachbetriebeVO/AbfallbeauftragtenVO" |
25.11.2025 - 28.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV. Ebenso schafft dieses Gesetz die Möglichkeit, dass Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen. Eine Voraussetzung ist die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), die ebenfalls über einen behördlich zugelassenen Grundlehrgang erworben werden muss. Außerdem benötigen viele Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Grundlehrgang Fachkundelehrgang gemäß KrWG "Anzeige- und Erlaubnis VO" |
25.11.2025 - 27.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteMit dem in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem untergesetzlichen Regelwerk bedarf es einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV verfügen. Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Fachkunde Grundlehrgang nach Anzeige- und Erlaubnis-VO (AbfAEV) Entsorgungsfachbetriebe-VO (EfbV) Abfallbeauftragten-VO (AbfBeauftrV) |
25.11.2025 - 28.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteGrundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEVFür Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle einsammeln und befördern. Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln. Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Grundlehrgänge §§ 4 + 5 Abs. 1 AbfAEV Für Teilnehmer deren Betrieb ausschließlich Abfälle ein-sammeln und befördern. Grundlehrgänge § 9 Abs. 2 EfbV Für Teilnehmer aus Entsorgungsfachbetrieben, die Abfälle lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, Handeln, Makeln. Grundlehrgänge § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Für Teilnehmer, die einen Fachkundelehrgang für Be-triebsbeauftragte für Abfall benötigen
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler (Grundlehrgang) |
01.12.2025 - 08.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV) sowie an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte (Grundlehrgang) |
01.12.2025 - 09.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer staatlich anerkannte Fachkundelehrgang richtet sich an leitende Personen, welche die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragte) übernehmen sollen (§ 9 Abs. 2 AbfBeauftrV). INHALTE:
FACHKUNDEZERTIFIKAT:
TECHNISCHE VORAUSSETZUNG:
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Beförderungserlaubnis (§ 54 KrWG) (Online) |
08.12.2025 - 10.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen im Rahmen der Beförderungserlaubnis gem. § 5 Abs. 1, Nr. 2 AbfAEV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 KrWG) (Online) |
08.12.2025 - 11.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDieses Seminar richtet sich an Leitungspersonen in Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 Abs. 1, Satz 2 Nr. 3 EbfV und dient dem Nachweis der Fachkunde (§ 9 Abs. 2 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV) ‚für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Fachkunde nach § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen (Online) |
08.12.2025 - 10.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteSammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Rahmen dieser Anzeige ist ‘für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen‘ neben der Zuverlässigkeit auch die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde nachzuweisen. Dieser Lehrgang vermittelt die nach § 53 KrWG in Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 AbfAEV geforderte Fachkunde.
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Abfallbeförderung / Entsorgung, Fachkundelehrgänge Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG (Online) |
08.12.2025 - 11.12.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß KrWG und AbfBeauftrV sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Diese müssen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde (§ 9 AbfBeauftrV) besitzen. Das Seminar ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV Teil der geforderten Fachkunde. Zudem wird die Fachkunde nach AbfAEV und EfbV vermittelt.
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Abfallbeförderung / Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz Fortbildung |
10.12.2025 - 11.12.2025 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF-Module für Lkw- und Busfahrer gemäß BKrFQG
Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden). Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“. Weitere Informationen zu Fristen und Geltungsbereich finden Sie im SVG Wiki.
BKrFQG Kenntnisbereiche
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwenden der Vorschriften
3. Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
SVG Risikosituationen im Straßenverkehr IV (K1)

Wahrnehmen - einschätzen - bewältigen
Wer Lkw oder Bus fährt, muss Risiken im Straßenverkehr nicht nur kennen, sondern auch richtig einschätzen und souverän meistern können. In diesem Seminar geht es um den sicheren Umgang mit Risikosituationen – bei schlechtem Wetter, in stressigen Momenten oder im Kontakt mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
Die Teilnehmenden lernen, wie Ablenkung vermieden wird, welche Vorschriften bei schwierigen Bedingungen gelten und wie Emotionen das Fahrverhalten beeinflussen können. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, richtig zu reagieren und so mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
SVG Arbeits- und Gesundheitsschutz IV (K3)

Sicher arbeiten - leistungsfähig bleiben
Der Berufsalltag von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen bringt vielfältige körperliche und mentale Belastungen mit sich. In diesem Seminar zeigen wir auf, welche Faktoren besonders beanspruchen – und wie sich Gesundheitsschäden gezielt vorbeugen lassen. Themen wie richtige Ernährung unterwegs, Gefahren bei der Einnahme von Medikamenten und praxisnahe Strategien zur Unfallvermeidung stehen im Mittelpunkt.
Anhand realer Beispiele wird deutlich, wie wichtig Eigenverantwortung im Arbeitsschutz ist. Auch die Rolle des Unternehmers, Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Leistungen der Berufsgenossenschaften werden beleuchtet – für mehr Sicherheit und Gesundheit auf allen Strecken.
SVG Pausen mit System IV (K2)

Sozialvorschriften - Digitale Fahrtenschreiber
Lenk- und Ruhezeiten gehören zum Alltag jedes Fahrers und jeder Fahrerin – doch die Sozialvorschriften dahinter sind oft komplex. In diesem Seminar werden die wichtigsten Regelungen klar und verständlich erklärt, mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Fahrbetrieb. Anhand realistischer Fallbeispiele lernen die Teilnehmer, wie sie Vorschriften korrekt anwenden und häufige Fehler vermeiden.
Zusätzlich gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung digitaler Fahrtenschreiber. Verschiedene Gerätetypen aus der Praxis werden vorgestellt und ihre Funktionen anschaulich erläutert – für mehr Sicherheit, Klarheit und rechtliche Sicherheit unterwegs.
SVG Der Fahrer als Imageträger IV (K1+K3)

Erfolgreicher Umgang mit Kunden und Behörden
Fahrer und Fahrerinnen sind mehr als Transportprofis – sie sind das Gesicht ihres Unternehmens. In diesem Seminar geht es darum, wie professionelles Auftreten, gelungene Kommunikation und sicheres Verhalten im Umgang mit Kunden und Behörden den Eindruck nach außen prägen.
Anhand praxisnaher Beispiele lernen die Teilnehmenden, Missverständnisse zu vermeiden, souverän zu reagieren und ihre Wirkung bewusst zu steuern. Auch Selbstwahrnehmung und der Blick auf das äußere Erscheinungsbild – von Kleidung bis Fahrzeugzustand – spielen eine Rolle. Für ein starkes Image auf der Straße und im direkten Kontakt.
SVG Ladungssicherung IV (K1)

Richtig sichern - verantwortlich handeln
Ladungssicherung ist mehr als Pflicht – sie ist Verantwortung. Laut BALM weist jedes zehnte kontrollierte Fahrzeug Mängel auf. In diesem Seminar klären wir, wer wann für die Sicherung zuständig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie physikalische Kräfte auf die Ladung wirken.
Mit anschaulichen Grafiken und praxisnahen Beispielen vermitteln wir Methoden zur sicheren und gesetzeskonformen Ladungssicherung. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Verantwortungsbewusstsein zu stärken – für mehr Sicherheit auf der Straße und im Arbeitsalltag.
SVG Fahrsicherheit und Technik IV (K1+K3)

Richtig sitzen - sehen - sicher fahren in Lkw und Bus
Was macht eine Fahrt wirklich sicher? In diesem Seminar geht es um moderne Fahrerassistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent sowie die aktuellen Entwicklungen in der Fahrzeugautomatisierung – mit ihren Chancen, Grenzen und Herausforderungen. Auch die Grundlagen zählen: korrekte Sitzposition, Abfahrtkontrolle, Bedienung von OBU-Geräten.
Im Fokus steht das sichere Fahrverhalten: Wie nehme ich Gefahrensituationen frühzeitig wahr? Wie vermeide ich Ablenkung, halte den richtigen Abstand und reagiere auf unterschiedliche Verkehrsteilnehmer? Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit am Steuer – heute und in Zukunft.
SVG Fahrsicherheitstraining - Praxis III (K1+K3)

Lkw und Bus
Das Training vermittelt die grundlegenden Anforderungen der Fahrphysik und -sicherheit. Anhand von visuellem Schulungs- und Informationsmaterial werden den Teilnehmer:innen die aktiven bzw. passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie z.B. Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis vermittelt.
SVG Öko Drive IV (K1+K3)

Wirtschaftlich Fahren - Schäden vermeiden mit Lkw und Bus
Ökonomisch fahren heißt, Ressourcen schonen und sicher ankommen. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie Kraftstoffverbrauch und Verschleiß durch vorausschauendes Fahren deutlich reduzieren können. Auch die Vermeidung von Schäden und Unfällen steht im Fokus – vom sicheren Rangieren bis zum Umgang mit stressigen Verkehrssituationen.
Weitere Themen: Konzentrationserhalt bei langen Fahrten, emotionale Kontrolle am Steuer und praktische Tipps für mehr Effizienz und Sicherheit im Alltag mit Lkw oder Bus. Für alle, die wirtschaftlicher und entspannter unterwegs sein wollen.
SVG Notfallmanagement im Straßenverkehr IV (K3)

Sichern - bergen - helfen
Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände.
Die Teilnehmenden lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.
SVG Brandschutz IV (K3)

Brände verhindern - Feuer bekämpfen
Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder Zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden.
Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.