Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulassigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig.
Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ber 3,5 Tonnen liegt.
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei.
Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind.
So genannte “Handwerksfahrten” bleiben mautfrei.
Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen.
Die SVG-Maut-Profis haben die Antworten auf alle Fragen rund um die Maut.
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