Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Im Rahmen der Mautharmonisierung stehen Ihnen Fördermittel zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und sichern Sie sich Zuschüsse für folgende Maßnahmen:
Fristen für die Förderanträge:
7. Januar bis 30. September 2019 |
Antragstellung De-Minimis |
14. Januar bis 2. Dezember 2019 |
Antragstellung Weiterbildung |
14. Januar bis 4. November 2019 | Antragstellung Ausbildung |
21. Januar bis 15. Oktober 2019 |
Antragstellung „Abbiegeassistent” |
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Lkw sind. Als schwere Lkw gelten Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Fragen der Förderung und Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie hier.