Förderprogramm 2019 Mautharmonisierung

FÖRDERMITTEL 2019

Im Rahmen der Mautharmonisierung stehen Ihnen Fördermittel zur Verfügung. Beantragen Sie Ihre Fördermittel beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und sichern Sie sich Zuschüsse für folgende Maßnahmen:

  • Förderung der Sicherheit und Umwelt (De-MinimisBeihilfe)
  • Förderung der Weiterbildung
  • Förderung der Ausbildung
  • Förderung von Abbiegeassistenten

 

Fristen für die Förderanträge: 

7. Januar bis 30. September 2019
Antragstellung De-Minimis
14. Januar bis 2. Dezember 2019
Antragstellung Weiterbildung
14. Januar bis 4. November 2019 Antragstellung Ausbildung
21. Januar bis 15. Oktober 2019
Antragstellung „Abbiegeassistent”

 


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Lkw sind. Als schwere Lkw gelten Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Fragen der Förderung und Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 
sm_button_l