Gute Nachrichten für alle Unternehmen im Güterkraftverkehr: Die neue Förderrunde der Umwelt- und Sicherheitsförderung (US) 2025 des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) startet früher als erwartet. Anträge können bereits ab dem 04.08.2025 gestellt werden.
Die Antragsfrist endet offiziell am 01.09.2025 – doch Achtung: Wie in den Vorjahren gilt: Ist das Förderbudget erschöpft, wird das Antragsportal vorzeitig geschlossen.
Wer schnell und vorausschauend plant, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch strategische Wettbewerbsvorteile.
Die US-Förderung ist vielen Logistikunternehmen bereits vertraut – bislang wird sie vor allem für Investitionen in Sicherheit und Komfort der Fuhrparks genutzt.
Die Herausforderungen der Branche sind weiterhin groß. Eine weitere Aufgabe, der sich Unternehmen stellen müssen ist das Thema Digitalisierung. Auch 2025 steht die Branche vor großen Herausforderungen: Digitalisierung, Effizienz und Umweltverantwortung stehen im Fokus. Umso wichtiger ist es, die Fördermittel strategisch einzusetzen.
Förderfähig sind unter anderem umweltfreundliche Fahrzeugausstattungen wie Telematiksysteme, Abbiegeassistenten und Aerodynamik-Komponenten, Sicherheitsausstattungen, Weiterbildungen zu Umweltschutz und Sicherheit sowie digitale Maßnahmen im Fuhrparkmanagement und Werkstattausstattung zur Effizienzsteigerung. Wer hier investieren möchte, kann sich an die Profis vom SVG Handel wenden.
Das BALM fördert auch in diesem Jahr wieder eine breite Palette an Maßnahmen – darunter:
- umweltfreundliche Fahrzeugausstattungen wie Telematiksysteme, Abbiegeassistenten oder Aerodynamik-Komponenten
- moderne Sicherheitsfeatures
- Weiterbildungen zu den Themen Umweltschutz und Sicherheit
Besonders interessant: Digitale Projekte sind heute ausdrücklich förderfähig – ein echter Vorteil, denn andere Digitalisierungsprogramme auf Bundesebene wurden stark eingeschränkt oder ganz eingestellt.
Deshalb gilt mehr denn je: Nutzen Sie Ihre Förderung nicht nur für technische Updates – sondern für echte Strukturveränderungen.
Investieren Sie dieses Jahr in die Digitalisierungsstrategie Ihres Unternehmens. Überlegen Sie, welche Maßnahmen einfach und effektiv umsetzbar sind, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und aktiv zu gestalten.
Als Unterstützung bietet Ihnen die Spezialisten von SVGplusFÖRDERUNG eine umfassende Potenzialanalyse an, die mit bis zu 80 Prozent bezuschusst wird. Damit erhalten Sie einen individuellen Überblick, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen am besten voranbringen.
Nutzen Sie das Budget also für Maßnahmen, die Ihnen dauerhaft Vorteile bringen.
Beispiele aus der Praxis:
✅ Eine Spedition investierte in ein neues Telematiksystem zur Live-Verfolgung ihrer Flotte – Ergebnis: Weniger Leerkilometer, höhere Auslastung, bessere Planbarkeit und Kundenbindung.
✅ Ein Transportunternehmen digitalisierte das Werkstattmanagement – Ergebnis: Ausfallzeiten gingen signifikant zurück, interne Abläufe wurden transparenter.
✅ Eine Unternehmensgruppe nutzte die Förderung, um Mitarbeiterschulungen zu Umweltthemen per E-Learning umzusetzen – Ergebnis: Inhalte waren flexibel verfügbar, der Schulungsaufwand messbar und skalierbar.
Für Unternehmen mit mehr als 10 Fahrzeugen: Bitte beachten!
Ab einer Flottengröße von 11 Fahrzeugen ist der Nachweisaufwand im Antragsverfahren höher. So wird z.B. ein elektronischer Fahrzeugnachweis (Anlage F) über die Zulassungsstelle verlangt. Zudem kann es zu Plausibilitätsprüfungen durch das BALM kommen.
Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig das aktuelle Hinweisblatt des BALM und bereiten Sie die nötigen Dokumente im Vorfeld vor.
Wichtige Fristen und Fakten im Überblick:
Förderprogramm:
Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025
Antragszeitraum:
04. August 2025 (ab 9:00 Uhr) bis 01. September 2025
Hinweis:
Das Portal kann vorzeitig geschlossen werden, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Maximale Fördersumme:
Bis zu 33.000 Euro pro Unternehmen
Förderquote:
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderfähige Fahrzeugklassen:
Auch Fahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind 2025 förderfähig (neu!)
Stichtag für Nachweis der Fahrzeuge:
01. Dezember 2024
Gefördert werden unter anderem:
– Sicherheitstechnik (z. B. Abbiegeassistenten)
– Telematiksysteme und digitale Fuhrparkprozesse
– Weiterbildungen zu Umwelt & Sicherheit
– Werkstattausstattung zur Effizienzsteigerung
Besonders interessant 2025:
Digitalisierungsmaßnahmen sind explizit förderfähig – ein Vorteil, da andere Programme in diesem Bereich derzeit kaum verfügbar sind.
Vier Praxistipps für Ihren Antrag:
Nicht abwarten, sondern vorbereiten: Da das Budget begrenzt ist, lohnt es sich, den Antrag möglichst früh einzureichen.
Unterlagen jetzt bereitlegen: Halten Sie alle Nachweise (z. B. für Fahrzeuge und geplante Maßnahmen) vor Antragsbeginn bereit. Besonders der Fahrzeugnachweis ist bereits beim Erst-Antrag einzureichen.
Ab 11 Fahrzeugen? Rechnen Sie mit zusätzlichen Nachweis- und Antragserfordernissen, etwa durch Einzelnachweise der Zulassungsbehörden.
Strategisch investieren: Lassen Sie Ihre Digitalisierungsoptionen von unabhängigen Experten prüfen – die Spezialisten von SVGplusFÖRDERUNG bieten dafür eine bis zu 80 % geförderte Potenzialanalyse an, die den wirtschaftlichen Nutzen Ihrer geplanten Investitionen herausstellt.
Unser Service für Ihr Unternehmen:
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, helfen Ihnen bei der Auswahl förderfähiger Digitalisierungsmaßnahmen und führen mit Ihnen auf Wunsch eine Potenzialanalyse durch – diese wird aktuell mit bis zu 80% bezuschusst.
Darüber hinaus bieten wir:
förderfähige Produkte direkt zum Kauf an
praxisorientierte Schulungen im Rahmen förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen
Kommen Sie gerne auf uns zu – wir begleiten Sie partnerschaftlich dabei, die Fördermittel gezielt und nachhaltig für Ihr Unternehmen einzusetzen.
Mehr Informationen: www.svg-plusfoerderung.de