Teilnahmebedingungen für Schulungen der Fahrschule der SVG Berlin und Brandenburg GmbH
Geltung dieser Bedingungen
Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen der „Fahrschule der SVG Berlin und Brandenburg GmbH“ -nachfolgend SVG genannt- gelten für alle durchgeführten Seminare. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der SVG ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
- Anmeldungen:
Anmeldungen für Veranstaltungen müssen in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form (Brief, Telefon, Online, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. - Bestätigung/Rechnung:
Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr oder in anderer geeigneter Form bestätigt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen.
Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind i.d.R. Nettopreise je Teilnehmer. Sofern nicht anders angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. - Rücktritt:
Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs- / Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern dieser die etwaigen Teilnehmervoraussetzungen erfüllt. Bei einem Rücktritt, der später als 2 Werktage vor Beginn erfolgt, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu bezahlen. - Absagen:
Der Schulungsveranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein Referent nicht zur Verfügung steht. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungsveranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Referentenwechsel
Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten. - Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, während der Veranstaltung. Bei von der SVG zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. - Verpflegung:
Sofern eine Gaststätte als Veranstaltungsort aufgeführt und eine Veranstaltungsgebühr die Verpflegung des Teilnehmers ausdrücklich mit einschließt, so sind Getränke hiervon ausgenommen, die während eines Mittagessens gereicht werden und die vom Gastwirt direkt mit dem Teilnehmer abgerechnet werden. Art und Umfang der Bewirtung kann zwischen den jeweiligen Schulungsstätten variieren.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Daten der Teilnehmer und der entsendenden Organisationen werden soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig mittels EDV erfasst, verarbeitet und gespeichert. Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
Die SVG ist berechtigt, die Identität des/der Teilnehmers/-in durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
Gerichtsstand:
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin
Stand: 19.08.2025