Fördermittelservice
Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM (technisch zulässige Gesamtmasse) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.
Wichtig ist: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nach der Bewilligung der Förderung begonnen wird.
Förderprogramme
1. Umweltschutz und Sicherheit
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US), früher De-minimis, wird auch in der Förderperiode 2026 fortgesetzt. Über das Förderprogramm werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt.
2. Weiterbildung
Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrerende und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.
3. Ausbildung
Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt und gefördert.
4. Abbiegeassistenzsysteme
Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die US-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGM und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
Übersicht zur Förderperiode 2026
| BALM-Förderprogramm | Förderhöhe | Antragsfrist |
|---|---|---|
| 1. Umweltschutz & Sicherheit (US, ehemals De-minimis) | 2.000 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG max. 33.000 € pro Unternehmen |
Beginn: 14. April 2026 Ende: 31.08.2026 |
| 2. Weiterbildung | 50, 60 oder 70 % von 1.500 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG abhängig von der Unternehmensgröße |
Beginn: 14. Januar 2026 Ende: 31. August 2026 |
| 3. Ausbildung | 50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz abhängig von der Unternehmensgröße |
Beginn: 14. Januar 2026 Ende: 31. August 2026 |
| 4. Abbiegeassistenzsysteme | für Lkw über 3,5 Tonnen tzG und für Busse > 9 Sitze | noch nicht veröffentlicht |
Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialisten kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die Fördermittel gerne zur Seite.
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