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Britta Lorenz
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Assistenz der Geschäftsleitung
Mehrwertsteuer Erstattung
Letzte Änderung: 03.06.2026
Wer im Ausland getankt oder Maut bezahlt hat, hat damit auch die gesetzliche Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer entrichtet – und kann sich diesen Betrag vom ausländischen Staat zurückerstatten lassen. Die SVG übernimmt dabei die gesamte Abwicklung und macht den Prozess für Unternehmen so einfach wie möglich.
Ablauf und Auszahlung:
- Option 1: Sofort-Gutschrift
- Option 2: Vorfinanzierung
- Option 3: Standard-Erstattung
Die SVG holt die Mehrwertsteuer aus 25 europäischen Ländern zurück. Weitere Informationen über Mehrwertsteuerrückerstattung finden Sie hier.


