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Spanien Länderinformationen

Letzte Änderung: 13.05.2022

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Warnwesten
Seit Juli 2004 haben alle Kraftfahrzeuge, die auf spanischen Straßen verkehren, eine Warnweste mitzuführen. Fahrzeugführende haben diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften anzulegen.

Fahrverbote
Es gibt in Spanien kein generelles Fahrverbot, Ausnahme Baskenland: LKW > 7,5 t zGG  22 Uhr am Vortag eine Sonn- und Feiertages bis 22 Uhr desselben, regionale Fahrverbote Madrid und für Gefahrguttransporte.

Gefahrgut
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten sind verpflichtet soweit möglich Autobahnen zu benutzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

SpanienGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
auf Autobahnen für LKW und Sattelkraftfahrzeuge
90 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
auf Autobahnen für Lastzüge
80 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
auf Straßen mit mindestens 2 Fahrbahnen
80 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
auf den übrigen Straßen
70 km/h
Bei Gefahrguttransporte gelten generell 10 km/h weniger

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