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Werkverkehr
Letzte Änderung: 05.06.2026
Werkverkehr ist die korrekte Bezeichnung für die Beförderung von Gütern innerhalb eines Unternehmens. Es handelt sich dabei nicht um kommerzielle Transportdienstleistungen.
Der Werkverkehr in Deutschland wird durch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geregelt, das folgende Kriterien für Werkverkehr beinhaltet:
- Transport durch Kraftfahrzeuge über 3,5t
- Beförderte Güter sind Eigentum des Unternehmens, das diese transportiert
- Fahrerinnen und Fahrer sind vertraglich beim Unternehmen angestellt
Der Zweck der Beförderung muss außerdem dem Unternehmen dienen. Beispiele hierfür sind:
- Anlieferung zum Unternehmen
- Versand
- Verbringung innerhalb des Betriebs
- Nutzung außerhalb des Betriebs zur Aufgabenerfüllung des Unternehmens
Für den Werkverkehr wird keine Transportgenehmigung benötigt, ebenso liegt keine Pflicht für eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung vor. Trotzdem muss Werkverkehr beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angemeldet werden.


