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AGB HANDEL

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (Ver­kauf)

SVG-Han­del Kraft­fahr­zeug­be­darf für Ber­lin und Bran­den­burg GmbH

 

1. Gel­tungs­be­reich

1) Sämt­li­che Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te der SVG-Han­del Kraft­fahr­zeug­be­darf für Ber­lin und
Bran­den­burg GmbH — nach­fol­gend auch als SVG-Han­del GmbH bezeich­net — erfol­gen aus­schließ­lich
auf­grund die­ser Bedin­gun­gen.

2) Die­se lie­gen allen Ange­bo­ten und Ver­ein­ba­run­gen zugrun­de und gel­ten durch Auf­trags­er­tei­lung oder
Annah­me der Lie­fe­rung für die Dau­er der gesam­ten Geschäfts­ver­bin­dung als aner­kannt. Abwei­chen­de
Bedin­gun­gen, die nicht aus­drück­lich schrift­lich aner­kannt sind, sind für die SVG-Han­del GmbH
unver­bind­lich, auch wenn ihnen nicht aus­drück­lich wider­spro­chen wur­de.

3) Gegen­be­stä­ti­gun­gen des Käu­fers unter Hin­weis auf sei­ne Geschäfts- bzw. Ein­kaufs­be­din­gun­gen wird
hier­mit wider­spro­chen.

2. Zah­lungs­be­din­gun­gen und Prei­se

1) Sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts ande­res ergibt, gel­ten die Prei­se ab Lager aus­schließ­lich
Trans­port­ver­pa­ckung, Trans­port- und Ver­sand­kos­ten, sowie ande­rer Neben­kos­ten, die­se wer­den
geson­dert in Rech­nung gestellt.

2) Die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er ist nicht in den Prei­sen ein­ge­schlos­sen; sie wird in gesetz­li­cher Höhe am
Tag der Rech­nungs­stel­lung in der Rech­nung geson­dert aus­ge­wie­sen.

3) Der Kauf­preis bzw. der Rech­nungs­be­trag und Prei­se für Neben­leis­tun­gen sind bei Über­ga­be des
Kauf­ge­gen­stan­des und Aus­hän­di­gung oder Über­sen­dung der Rech­nung zur Zah­lung fäl­lig.

4) Lie­fe­run­gen erfol­gen grund­sätz­lich gegen bar, Nach­nah­me, oder Vor­aus­kas­se. Ist der Bestel­ler Kauf­mann,
erhält er bei regel­mä­ßi­gen Käu­fen eine Kun­den­num­mer, die unbe­scha­det einer abwei­chen­den
Ver­ein­ba­rung zu einer Lie­fe­rung ohne Zah­lungs­ziel und ohne Abzug ab Rech­nungs­da­tum führt.

5) Kommt der Bestel­ler in Zah­lungs­ver­zug oder tritt bei ihm eine wesent­li­che Ver­mö­gens­ver­schlech­te­rung
ein, wird unser gesam­tes Gut­ha­ben sofort fäl­lig, auch wenn es sich um For­de­run­gen aus ander­wei­ti­gen
Lie­fe­run­gen han­delt. In die­sem Fall ist die SVG-Han­del GmbH berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen gemäß § 288 BGB
zu ver­lan­gen.

6) Gerät der Bestel­ler in Zah­lungs­ver­zug, wird ihm der Bear­bei­tungs­auf­wand für des­we­gen erge­hen­de
Mah­nun­gen in Rech­nung gestellt.

7) Gegen unse­re Ansprü­che kann der Bestel­ler nur dann auf­rech­nen, wenn die Gegen­for­de­rung des
Bestel­lers aner­kannt ist oder ein rechts­kräf­ti­ger Titel vor­liegt; ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann er nur
gel­tend machen, soweit es auf Ansprü­chen aus dem Kauf­ver­trag beruht.

3. Lie­fe­rung

1) Lie­fer­ter­mi­ne und Lie­fer­fris­ten, die ver­bind­lich oder unver­bind­lich ver­ein­bart wer­den kön­nen, sind
schrift­lich anzu­ge­ben. Lie­fer­fris­ten begin­nen mit Ver­trags­schluss.

2) Wird die SVG-Han­del GmbH auf­grund eines Umstan­des, den Sie sel­ber zu ver­tre­ten hat, dar­an gehin­dert,
den Lie­fer­ge­gen­stand zum ver­ein­bar­ten Ter­min oder inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist zu lie­fern bzw. einen
schrift­lich zuge­sag­ten Fer­tig­stel­lungs­ter­min ein­zu­hal­ten, haf­tet die SVG-Han­del GmbH nach den
gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Beruht der Lie­fer­ver­zug ledig­lich auf einer Ver­let­zung einer nicht
wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, kann der Bestel­ler einen pau­scha­lier­ten Ver­zugs­scha­den in Höhe von
maxi­mal 5 % des Wer­tes der Lie­fe­rung bzw. Leis­tung gel­tend machen.

3) Höhe­re Gewalt und Ereig­nis­se, die die SVG-Han­del GmbH ohne eige­nes Ver­schul­den vor­über­ge­hend dar­an
hin­dern, die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung zum ver­ein­bar­ten Ter­min oder inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist zu
lie­fern, berech­ti­gen die­se, die Lie­fe­rung oder Leis­tung um die Dau­er der Behin­de­rung zuzüg­lich einer
ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Ver­län­gert sich die Lie­fer­zeit oder wird die SVG-Han­del GmbH
von ihrer Ver­pflich­tung frei, so kann der Bestel­ler hier­aus kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che her­lei­ten.
Füh­ren ent­spre­chen­de Stö­run­gen zu einem Leis­tungs­auf­schub von mehr als vier Mona­ten, kann der
Bestel­ler vom Ver­trag zurück­tre­ten. Ande­re Rück­tritts­rech­te blei­ben davon unbe­rührt.

4) Der Bestel­ler ist zur Annah­me der Lie­fe­rung bzw. Leis­tung ver­pflich­tet. Kommt der Bestel­ler in
Annah­me­ver­zug, so ist die SVG-Han­del GmbH berech­tigt, Ersatz des ihr hier­aus ent­ste­hen­den Scha­dens zu
ver­lan­gen.

5) Kon­struk­ti­ons- oder Form­än­de­run­gen, Abwei­chun­gen im Farb­ton sowie Ände­run­gen des Lie­fer­um­fangs
sei­tens des Her­stel­lers bzw. unse­rer Lie­fe­ran­ten blei­ben wäh­rend der Lie­fer­zeit vor­be­hal­ten, sofern die
Ände­run­gen oder Abwei­chun­gen unter Berück­sich­ti­gung unse­rer Inter­es­sen für den Bestel­ler zumut­bar
sind. Sofern die SVG-Han­del GmbH oder der Her­stel­ler / Lie­fe­rant der SVG-Han­del GmbH zur Bezeich­nung
der Bestel­lung ‚der bestell­ten Lie­fe­rung oder Leis­tung Zei­chen oder Num­mern gebrau­chen, kön­nen allein
dar­aus kei­ne Rech­te im Hin­blick auf die Kon­kre­ti­sie­rung des Lie­fer­ge­gen­stan­des oder des Lie­fer­um­fangs
her­ge­lei­tet wer­den.

6) Teil­lie­fe­run­gen oder Teil­leis­tun­gen kön­nen durch die SVG-Han­del GmbH jeder­zeit durch­ge­führt wer­den.
Beson­ders auf Bestel­ler­wunsch ange­fer­tig­te Arti­kel sind ohne Rück­sicht auf die ver­ein­bar­te Lie­fer­frist
abzu­neh­men.

4. Ein­bau durch qua­li­fi­zier­tes Fach­per­so­nal

Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, den Ein­bau der erwor­be­nen Arti­kel durch qua­li­fi­zier­tes Fach­per­so­nal
vor­neh­men zu las­sen.

5. Kos­ten­vor­anschlä­ge, tech­ni­sche Unter­la­gen

1) Abbil­dun­gen, Maße, Gewich­te, Ange­bo­te, Kos­ten­vor­anschlä­ge, Zeich­nun­gen, oder sons­ti­ge Leis­tungs­da­ten
sind immer frei­blei­bend und wer­den nur dann ver­bind­lich, wenn dies aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart
wird.

2) Eigen­tums- und Urhe­ber­rech­te an Kos­ten­vor­anschlä­gen, Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen oder sons­ti­gen
Unter­la­gen blei­ben vor­be­hal­ten.

3) Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist nur mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Ein­wil­li­gung der SVG-Han­del GmbH zuläs­sig.

4) Even­tu­el­le Rat­schlä­ge in Wort und Schrift zur Anwen­dung gel­ten nur als unver­bind­li­che Hin­wei­se und
befrei­en den Bestel­ler nicht von der eige­nen Prü­fungs­pflicht unter Berück­sich­ti­gung der beab­sich­tig­ten
Anwen­dungs­zwe­cke.

6. Gefahr­über­gang bei Kauf­ver­trä­gen

1) Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Sache geht mit deren
Über­ga­be auf den Bestel­ler über.

2) Für den Fall, dass der Bestel­ler kein Ver­brau­cher ist, geht die Gefahr bei Ver­sen­dung der Sache auf den
Bestel­ler über, wenn die Sache an die den Trans­port aus­füh­ren­de Per­son über­ge­ben wird oder wenn die
Ware zwecks Ver­sen­dung das Lager der SVG-Han­del GmbH oder ihrer Lie­fe­ran­ten ver­las­sen hat.

7. Gewähr­leis­tung bei Kauf­ver­trä­gen

1) Die Ver­jäh­rungs­frist für Sach­män­gel beträgt bei neu her­ge­stell­ten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem
Bestel­ler nicht um einen Ver­brau­cher han­delt. Ansons­ten gilt die gesetz­li­che Ver­jäh­rungs­frist von 2 Jah­ren.
Bei gebrauch­ten Waren beträgt die Ver­jäh­rungs­frist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Bestel­ler um einen
Ver­brau­cher han­delt. Wenn es sich bei dem Bestel­ler nicht um einen Ver­brau­cher han­delt, erfolgt der
Ver­kauf von gebrauch­ten Sachen unter Aus­schluss jeg­li­cher Sach­man­gel­haf­tung.

2) Die Ansprü­che auf Man­gel­be­sei­ti­gung des Bestel­lers sind vor­ran­gig auf einen Nach­er­fül­lungs­an­spruch, d.
h. Nach­bes­se­rungs- oder Ersatz­lie­fe­rungs­an­spruch, beschränkt. Sofern der Bestel­ler kein Ver­brau­cher ist,
hat die SVG-Han­del GmbH das Wahl­recht zur Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. Bei Fehl­schla­gen der
Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung kann der Bestel­ler Min­de­rung ver­lan­gen oder vom Ver­trag
zurück­tre­ten. Die Nach­bes­se­rung ist fehl­ge­schla­gen, wenn und soweit eine der SVG-Han­del GmbH zur
Nach­er­fül­lung gesetz­te ange­mes­se­ne Frist ergeb­nis­los ver­stri­chen ist. Die Vor­aus­set­zun­gen für die
Aus­übung des Rück­tritts­rechts bestim­men sich nach § 323 BGB.

3) Ansprü­che auf Man­gel­be­sei­ti­gung hat der Bestel­ler bei der SVG-Han­del GmbH gel­tend zu machen.

4) Im Fall eines Man­gels, der auf einer feh­ler­haf­ten Mon­ta­ge­an­lei­tung beruht, besteht die Ver­pflich­tung zur
Sach­man­gel­haf­tung nur, wenn die Mon­ta­ge bzw. der Ein­bau der ver­kauf­ten Sache fach­kun­dig durch­ge­führt
wur­de. Die fach­kun­di­ge Durch­füh­rung hat der Bestel­ler dar­zu­le­gen und zu bewei­sen.

8. Haf­tung

1) Nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen haf­tet die SVG-Han­del GmbH, sofern der Bestel­ler
Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend macht, die auf Arg­list, Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit unse­rer
Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen, beru­hen.

2) Sofern der Bestel­ler kein Ver­brau­cher ist, ist die Haf­tung, soweit der SVG-Han­del GmbH grob fahr­läs­si­ge
Pflicht­ver­let­zung ange­las­tet wird, auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­den begrenzt.

3) Im Übri­gen ist die Scha­dens­er­satz­haf­tung aus­ge­schlos­sen; inso­weit haf­tet die SVG-Han­del GmbH
ins­be­son­de­re nicht für Schä­den, die nicht am Lie­fe­rungs­ge­gen­stand ent­stan­den sind, es sei denn, es
han­delt sich dabei um eine Ver­let­zung von Leben, Kör­per und/oder Gesund­heit.

9. Unter­neh­mer­rück­griff bei Ver­kauf an gewerb­li­che Wie­der­ver­käu­fer

1) Wenn der Bestel­ler die ver­kauf­te Sache im Rah­men sei­nes gewerb­li­chen Betrie­bes an einen Ver­brau­cher
wei­ter­ver­kauft hat und die­se Sache als Fol­ge ihrer Man­gel­haf­tig­keit zurück­neh­men oder den Kauf­preis
min­dern muss­te, kann er der SVG-Han­del GmbH gegen­über Sach­man­gel­haf­tungs­an­sprü­che gel­tend
machen.

2) Der Bestel­ler kann zudem Ersatz der Auf­wen­dun­gen ver­lan­gen, die er im Ver­hält­nis zum Ver­brau­cher zu
tra­gen hat­te, wenn der vom Ver­brau­cher gel­tend gemach­te Man­gel bereits beim Über­gang der Gefahr auf
den Bestel­ler vor­han­den war.

3) Im Rah­men die­ses Unter­neh­mer­rück­griffs hat der Bestel­ler der SVG-Han­del GmbH gegen­über kei­nen
Anspruch auf Scha­dens­er­satz.

10. Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr

1) Nimmt die SVG-Han­del GmbH frei­wil­lig vom Bestel­ler Ware zurück, gilt Fol­gen­des: Rück­nah­me­fä­hig ist nur
Ware in ord­nungs­ge­mä­ßem, ver­kaufs­fä­hi­gem Zustand, bei der es sich nicht um Son­der­an­fer­ti­gun­gen bzw. -
bestel­lun­gen han­delt. Gegen Rück­ga­be der Ware erhält der Bestel­ler eine Gut­schrift in Höhe des
Waren­werts, abzüg­lich einer Wie­der­ein­la­ge­rungs­ge­bühr, die nicht in bar aus­be­zahlt wird, son­dern nur bei
künf­ti­gen Ein­käu­fen bzw. Auf­trä­gen ver­rech­net wird.

2) Die Wie­der­ein­la­ge­rungs­ge­bühr beträgt pro Arti­kel pau­schal 12 % des Wer­tes der zurück­ge­nom­me­nen
Ware.

3) Elek­tri­sche- oder elek­tro­ni­sche Arti­kel wer­den gene­rell nicht zurück­ge­nom­men.

11. Eigen­tums­vor­be­halt

1) Der Lie­fer­ge­gen­stand bleibt bis zum Aus­gleich der auf­grund des Kauf­ver­tra­ges zuste­hen­den For­de­run­gen
Eigen­tum der SVG-Han­del GmbH. Ist der Bestel­ler ein Kauf­mann, behält sich die SVG-Han­del GmbH das
Eigen­tum an allen Lie­fer­ge­gen­stän­den bis zum Ein­gang aller Zah­lun­gen aus der Geschäfts­be­zie­hung vor.

2) Bei ver­trags­wid­ri­gem Ver­hal­ten des Bestel­lers, ins­be­son­de­re bei Zah­lungs­ver­zug, ist die SVG-Han­del GmbH
berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und die unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­de Ware
her­aus­zu­ver­lan­gen. Der Bestel­ler ist zur Her­aus­ga­be ver­pflich­tet.

3) Nach Rück­nah­me des Lie­fer­ge­gen­stan­des ist die SVG-Han­del GmbH zu des­sen Ver­wer­tung befugt. Der
Bestel­ler ist ver­pflich­tet, die Dif­fe­renz zwi­schen Kauf­preis und Ver­wer­tungs­er­lös der SVG-Han­del GmbH zu
erset­zen. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ansprü­che gegen den Bestel­ler bleibt dar­über hin­aus vor­be­hal­ten.

4) Der Bestel­ler ist berech­tigt, die Lie­fer­ge­gen­stän­de im ordent­li­chen Geschäfts­gang wei­ter zu ver­kau­fen; er
tritt der SVG-Han­del GmbH jedoch bereits jetzt alle For­de­run­gen in Höhe des Fak­tu­ra-End­be­tra­ges der von
ihm geschul­de­ten For­de­rung (ein­schließ­lich Umsatz­steu­er) ab, die ihm aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung gegen
sei­ne Abneh­mer oder Drit­te erwach­sen, unab­hän­gig davon, ob die Lie­fer­ge­gen­stän­de ohne oder nach
Ver­ar­bei­tung wei­ter ver­kauft wor­den sind. Zur Ein­zie­hung die­ser For­de­run­gen bleibt der Bestel­ler auch
nach der Abtre­tung ermäch­tigt. Befug­nis­se der SVG-Han­del GmbH, For­de­run­gen selbst ein­zu­zie­hen, bleibt
hier­von unbe­rührt.

5) Die SVG-Han­del GmbH ver­pflich­tet sich, die For­de­run­gen nicht selbst ein­zu­zie­hen, solan­ge der Bestel­ler
sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen ver­trags­ge­mäß nach­kommt und kein Antrag auf Eröff­nung eines
Insol­venz­ver­fah­rens gestellt ist. Ist einer der letzt­ge­nann­ten Umstän­de ein­ge­tre­ten, hat der Bestel­ler auf
Ver­lan­gen der SVG-Han­del GmbH gegen­über alle Anga­ben zu machen, die zum Ein­zug der abge­tre­te­nen
For­de­rung erfor­der­lich sind, und die dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen aus­zu­hän­di­gen sowie den betref­fen­den
Schuld­nern (Drit­ten) die Abtre­tung mit­zu­tei­len.

6) Die Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Waren durch den Bestel­ler wird stets für die SVG-Han­del GmbH
vor­ge­nom­men. Wer­den die Lie­fer­ge­gen­stän­de mit ande­ren Gegen­stän­den, wel­che nicht zu der SVGHan­del
GmbH gehö­ren ver­ar­bei­tet, so erwirbt die SVG-Han­del GmbH das Mit­ei­gen­tum an der Sache im
Ver­hält­nis des Wer­tes der Lie­fer­ge­gen­stän­de zu den ande­ren ver­ar­bei­te­ten Gegen­stän­den zur Zeit der
Ver­ar­bei­tung.

7) Wer­den die Lie­fer­ge­gen­stän­de mit ande­ren, nicht der SVG-Han­del GmbH gehö­ren­den Gegen­stän­den
untrenn­bar ver­mischt, erwirbt die SVG-Han­del GmbH Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Ver­hält­nis des
Wer­tes des Lie­fer­ge­gen­stan­des zu den ande­ren ver­misch­ten Gegen­stän­den. Das Mit­ei­gen­tum der SVGHan­del
GmbH wird durch den Bestel­ler ver­wart.

8) Der Bestel­ler darf die Lie­fer­ge­gen­stän­de weder ver­pfän­den noch zur Sicher­heit über­eig­nen. Bei
Pfän­dun­gen sowie Beschlag­nah­me oder sons­ti­gen Ver­fü­gun­gen durch Drit­te hat der Bestel­ler die SVGHan­del
GmbH unver­züg­lich davon zu benach­rich­ti­gen und alle Aus­künf­te und Unter­la­gen zur Ver­fü­gung zu
stel­len, die zur Wah­rung der Rech­te der SVG-Han­del GmbH erfor­der­lich sind. Voll­stre­ckungs­be­am­te bzw.
ein Drit­ter sind auf das Eigen­tum der SVG-Han­del GmbH hin­zu­wei­sen.

9) Für den Fall, dass der Wert der Sicher­hei­ten der SVG-Han­del GmbH die zu sichern­den For­de­run­gen um
mehr als 20 % über­steigt, ver­pflich­tet sich die SVG-Han­del GmbH die ihr zuste­hen­den Sicher­hei­ten auf
Ver­lan­gen des Bestel­lers inso­weit frei­zu­ge­ben. Die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicher­hei­ten obliegt der
SVG-Han­del GmbH.

12. Daten­schutz

1) Im Fol­gen­den infor­mie­ren wir über die Erhe­bung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten bei einem Ver­trags­schluss mit
uns. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Daten, die auf Sie per­sön­lich bezieh­bar sind, z. B. Name, Adres­se,
E‑Mail-Adres­sen.

2) Ver­ant­wort­li­cher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ist die SVG-Han­del
Kraft­fahr­zeug­be­darf für Ber­lin und Bran­den­burg GmbH, Ran­ke­stra­ße 17, 10789 Ber­lin, info@svg-berlin.de.

Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n errei­chen Sie unter datenschutz@svg-berlin.de oder unse­rer Post­adres­se
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte/r“.

3) Wir erhe­ben von Ihnen die für den Abschluss und die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­li­chen Daten,
wie ins­be­son­de­re Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kon­to­ver­bin­dung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.

4) Sie haben gegen­über uns fol­gen­de Rech­te hin­sicht­lich der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten:

–   Recht auf Aus­kunft,

–   Recht auf Berich­ti­gung oder Löschung,

–   Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung,

–   Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung,

–   Recht auf Daten­über­trag­bar­keit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de über die Ver­ar­bei­tung Ihrer
per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch uns zu beschwe­ren.

5) Wei­te­re daten­schutz­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen:

Teil­wei­se bedie­nen wir uns zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten exter­ner Dienst­leis­ter. Die­se wur­den von uns
sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und beauf­tragt, sind an unse­re Wei­sun­gen gebun­den und wer­den regel­mä­ßig kon­trol­liert.

Wei­ter­hin kön­nen wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te wei­ter­ge­ben, wenn Ver­trags­ab­schlüs­se oder
ähn­li­che Leis­tun­gen von uns gemein­sam mit Part­nern ange­bo­ten wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten
Sie bei Anga­be Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Soweit unse­re Dienst­leis­ter oder Part­ner ihren Sitz in einem Staat außer­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes
(EWR) haben, infor­mie­ren wir Sie über die Fol­gen die­ses Umstands in der Beschrei­bung des Ange­bo­tes.

6) Dau­er der Spei­che­rung: Die von uns erho­be­nen Daten wer­den für die Dau­er des Bestehens und der Abwick­lung
des Ver­trags­ver­hält­nis­sens gespei­chert sowie unter Ein­hal­tung von gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten.

7) Wider­spruch oder Wider­ruf gegen die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten:

Falls Sie eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten erteilt haben, kön­nen Sie die­se jeder­zeit wider­ru­fen. Ein
sol­cher Wider­ruf beein­flusst die Zuläs­sig­keit der Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, nach­dem Sie ihn
gegen­über uns aus­ge­spro­chen haben.

Soweit wir die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf die Inter­es­sen­ab­wä­gung stüt­zen, kön­nen Sie
Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein­le­gen. Dies ist der Fall, wenn die Ver­ar­bei­tung ins­be­son­de­re nicht zur
Erfül­lung eines Ver­trags mit Ihnen erfor­der­lich ist. Bei Aus­übung eines sol­chen Wider­spruchs bit­ten wir um
Dar­le­gung der Grün­de, wes­halb wir Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht wie von uns durch­ge­führt ver­ar­bei­ten
soll­ten. Im Fal­le Ihres begrün­de­ten Wider­spruchs prü­fen wir die Sach­la­ge und wer­den ent­we­der die Daten­ver­ar­bei­tung
ein­stel­len bzw. anpas­sen oder Ihnen unse­re zwin­gen­den schutz­wür­di­gen Grün­de auf­zei­gen, auf­grund derer wir
die Ver­ar­bei­tung fort­füh­ren.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie der Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für Zwe­cke der Wer­bung und
Daten­ana­ly­se jeder­zeit wider­spre­chen. Über Ihren Wer­be­wi­der­spruch kön­nen Sie uns unter fol­gen­den Kon­takt­da­ten
infor­mie­ren: SVG-Han­del Kraft­fahr­zeug­be­darf für Ber­lin und Bran­den­burg GmbH,
Ran­ke­stra­ße 17, 10789 Ber­lin, info@svg-berlin.de

 

13. Schluss­be­stim­mun­gen

1) Bei allen sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Strei­tig­kei­ten ist Gerichts­stand Ber­lin, wenn der
Bestel­ler Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches
Son­der­ver­mö­gen ist.

2) Die SVG-Han­del GmbH ist auch berech­tigt, am Haupt­sitz des Bestel­lers zu kla­gen, wenn der Bestel­ler ein
Kauf­mann ist.

3) Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf
beweg­li­cher Sachen (ins­be­son­de­re UN-Kauf­recht), auch wenn der Bestel­ler sei­nen Fir­men­sitz im Aus­land
hat.

4) Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges mit dem Bestel­ler ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen
Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit
der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die ganz oder teil­wei­se unwirk­sa­me Rege­lung soll durch eine
Rege­lung ersetzt wer­den, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.

Stand: 25. Mai 2018

SVG-Han­del Kraft­fahr­zeug­be­darf für Ber­lin und Bran­den­burg GmbH, Ran­ke­stra­ße 17, 10789 Ber­lin

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