Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH
1. Geltungsbereich
1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und
Brandenburg GmbH — nachfolgend auch als SVG-Handel GmbH bezeichnet — erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Bedingungen.
2) Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende
Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die SVG-Handel GmbH
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
3) Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager ausschließlich
Transportverpackung, Transport- und Versandkosten, sowie anderer Nebenkosten, diese werden
gesondert in Rechnung gestellt.
2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3) Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
4) Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachnahme, oder Vorauskasse. Ist der Besteller Kaufmann,
erhält er bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden
Vereinbarung zu einer Lieferung ohne Zahlungsziel und ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt.
5) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung
ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen
Lieferungen handelt. In diesem Fall ist die SVG-Handel GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
zu verlangen.
6) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, wird ihm der Bearbeitungsaufwand für deswegen ergehende
Mahnungen in Rechnung gestellt.
7) Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Bestellers anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Lieferung
1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
2) Wird die SVG-Handel GmbH aufgrund eines Umstandes, den Sie selber zu vertreten hat, daran gehindert,
den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. einen
schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haftet die SVG-Handel GmbH nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht
wesentlichen Vertragspflicht, kann der Besteller einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von
maximal 5 % des Wertes der Lieferung bzw. Leistung geltend machen.
3) Höhere Gewalt und Ereignisse, die die SVG-Handel GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, berechtigen diese, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SVG-Handel GmbH
von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4) Der Besteller ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Besteller in
Annahmeverzug, so ist die SVG-Handel GmbH berechtigt, Ersatz des ihr hieraus entstehenden Schadens zu
verlangen.
5) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs
seitens des Herstellers bzw. unserer Lieferanten bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar
sind. Sofern die SVG-Handel GmbH oder der Hersteller / Lieferant der SVG-Handel GmbH zur Bezeichnung
der Bestellung ‚der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein
daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs
hergeleitet werden.
6) Teillieferungen oder Teilleistungen können durch die SVG-Handel GmbH jederzeit durchgeführt werden.
Besonders auf Bestellerwunsch angefertigte Artikel sind ohne Rücksicht auf die vereinbarte Lieferfrist
abzunehmen.
4. Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal
Der Besteller ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal
vornehmen zu lassen.
5. Kostenvoranschläge, technische Unterlagen
1) Abbildungen, Maße, Gewichte, Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, oder sonstige Leistungsdaten
sind immer freibleibend und werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
2) Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen
Unterlagen bleiben vorbehalten.
3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der SVG-Handel GmbH zulässig.
4) Eventuelle Ratschläge in Wort und Schrift zur Anwendung gelten nur als unverbindliche Hinweise und
befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten
Anwendungszwecke.
6. Gefahrübergang bei Kaufverträgen
1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren
Übergabe auf den Besteller über.
2) Für den Fall, dass der Besteller kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den
Besteller über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die
Ware zwecks Versendung das Lager der SVG-Handel GmbH oder ihrer Lieferanten verlassen hat.
7. Gewährleistung bei Kaufverträgen
1) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem
Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Besteller um einen
Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der
Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
2) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.
h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist,
hat die SVG-Handel GmbH das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine der SVG-Handel GmbH zur
Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die
Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
3) Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Besteller bei der SVG-Handel GmbH geltend zu machen.
4) Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur
Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt
wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
8. Haftung
1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die SVG-Handel GmbH, sofern der Besteller
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
2) Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, ist die Haftung, soweit der SVG-Handel GmbH grob fahrlässige
Pflichtverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet die SVG-Handel GmbH
insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es
handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
9. Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
1) Wenn der Besteller die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher
weiterverkauft hat und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis
mindern musste, kann er der SVG-Handel GmbH gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche geltend
machen.
2) Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu
tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf
den Besteller vorhanden war.
3) Im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs hat der Besteller der SVG-Handel GmbH gegenüber keinen
Anspruch auf Schadensersatz.
10. Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
1) Nimmt die SVG-Handel GmbH freiwillig vom Besteller Ware zurück, gilt Folgendes: Rücknahmefähig ist nur
Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -
bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des
Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei
künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
2) Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 12 % des Wertes der zurückgenommenen
Ware.
3) Elektrische- oder elektronische Artikel werden generell nicht zurückgenommen.
11. Eigentumsvorbehalt
1) Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum der SVG-Handel GmbH. Ist der Besteller ein Kaufmann, behält sich die SVG-Handel GmbH das
Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SVG-Handel GmbH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
herauszuverlangen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
3) Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist die SVG-Handel GmbH zu dessen Verwertung befugt. Der
Besteller ist verpflichtet, die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös der SVG-Handel GmbH zu
ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Besteller bleibt darüber hinaus vorbehalten.
4) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt der SVG-Handel GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von
ihm geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung ermächtigt. Befugnisse der SVG-Handel GmbH, Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt.
5) Die SVG-Handel GmbH verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf
Verlangen der SVG-Handel GmbH gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen
Forderung erforderlich sind, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für die SVG-Handel GmbH
vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen Gegenständen, welche nicht zu der SVGHandel
GmbH gehören verarbeitet, so erwirbt die SVG-Handel GmbH das Miteigentum an der Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
7) Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht der SVG-Handel GmbH gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, erwirbt die SVG-Handel GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Das Miteigentum der SVGHandel
GmbH wird durch den Besteller verwart.
8) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller die SVGHandel
GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte der SVG-Handel GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw.
ein Dritter sind auf das Eigentum der SVG-Handel GmbH hinzuweisen.
9) Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten der SVG-Handel GmbH die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt, verpflichtet sich die SVG-Handel GmbH die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der
SVG-Handel GmbH.
12. Datenschutz
1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei einem Vertragsschluss mit
uns. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse,
E‑Mail-Adressen.
2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die SVG-Handel
Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin, info@svg-berlin.de.
Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter datenschutz@svg-berlin.de oder unserer Postadresse
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte/r“.
3) Wir erheben von Ihnen die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten,
wie insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kontoverbindung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
4) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
5) Weitere datenschutzrelevante Informationen:
Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns
sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Vertragsabschlüsse oder
ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten
Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten.
Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.
6) Dauer der Speicherung: Die von uns erhobenen Daten werden für die Dauer des Bestehens und der Abwicklung
des Vertragsverhältnissens gespeichert sowie unter Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
7) Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten:
Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein
solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn
gegenüber uns ausgesprochen haben.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur
Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um
Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten
sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung
einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir
die Verarbeitung fortführen.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und
Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten
informieren: SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH,
Rankestraße 17, 10789 Berlin, info@svg-berlin.de
13. Schlussbestimmungen
1) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, wenn der
Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
2) Die SVG-Handel GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen, wenn der Besteller ein
Kaufmann ist.
3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland
hat.
4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 25. Mai 2018
SVG-Handel Kraftfahrzeugbedarf für Berlin und Brandenburg GmbH, Rankestraße 17, 10789 Berlin