Wie Sie vielleicht schon wissen, bereitet der BGL mit seinen Kooperationspartnern (Rechtsdienstleister Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann)
Zum 1. Januar 2024 werden eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden 25 Prozent des regulären Satzes erhoben. Zusätzlich wird die Lkw-Mautpflichtgrenze zum 1. Januar 2024 abgesenkt, so dass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse in die Gebührenerhebung einbezogen sind. Handwerksbetriebe werden von diesen Kosten ausgenommen.
Wie die Berechnung und die Erhebung erfolgen sollen, wurde noch nicht veröffentlicht. Das schlüssigste Modell ist die Verrechnung des CO2 Preises auf einen unterstellten Durchschnittsverbrauch für alle Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie. Bereits jetzt gibt es 24 unterschiedliche Mautsätze. Zukünftig werden wohl sechs weitere Klassen für die leichteren Fahrzeuge ab 3,5t hinzukommen.
Bei einem schweren Lkw (> 18t) mit einem Verbrauch von 30 Litern auf 100 km dürfte der CO2-Aufschlag je nach Berechnungsmodell zwischen 16 Cent und 20 Cent pro Kilometer liegen. Für ein Fahrzeug der Emissionsklasse Euro 6 dürfte sich damit der Mautsatz möglicherweise faktisch verdoppeln (bislang 19 Cent pro Kilometer). Bei einem Fernverkehrsfahrzeug mit 130.000 Kilometern mautpflichtiger Laufleistung im Jahr steigen die Mautkosten von 24.700 Euro um je nach Modell weitere 26.000 Euro auf bis zu über 50.000 Euro im Jahr!
Bei der Berechnung wurde der anerkannte Satz von 2,65 kg CO2 herangezogen, der beim Verbrauch von einem Liter Diesel freigesetzt wird. Eine Tonne CO2 entsteht somit beim Verbrauch von ca. 377 Litern Diesel. Damit kann ein schwerer Lkw (40t) ca. 1.258 km weit fahren. Außerdem wurde unterstellt, dass der CO2 Aufschlag nur für das mautpflichtige Streckennetz erhoben wird. Wird hierfür ein eher niedriger Durchschnittswert unterstellt, kann der Mautsatz je nach Annahme noch einmal deutlich höher ausfallen.
Für die neu hinzukommende Bemautung der Fahrzeuge ab 3,5t, ist ein Mautsatz für die Streckenbenutzung incl. Lärmabgabe und Luftverschmutzung zwischen 5 und 15 Cent zu erwarten, je nach Schadstoffklasse. Dazu kommt dann ebenfalls noch die CO‑2 Abgabe. Diese dürfte bei einem Durchschnittsverbrauch von 15 Litern Diesel zwischen 8 und 10 Cent pro Kilometer liegen. Die Gesamtmaut für die bislang noch mautfreien Fahrzeuge sollte also nicht unter 13 Cent pro Kilometer betragen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im zweiten Quartal 2023 starten. Aus diesem werden dann Details ersichtlich werden. Erst dann besteht Klarheit, wie hoch die Maut für die einzelnen Fahrzeugklassen tatsächlich ausfallen wird.
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