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Aktuelles zu CO2 Kompensation und Maut

Zum 1. Janu­ar 2024 wer­den eine CO2-Dif­fe­ren­zie­rung der Lkw-Maut und ein CO2-Auf­schlag in Höhe von 200 Euro pro Ton­ne CO2 ein­ge­führt. Emis­si­ons­freie Lkw wer­den bis Ende 2025 von der Infra­struk­tur­ge­bühr befreit, anschlie­ßend wer­den 25 Pro­zent des regu­lä­ren Sat­zes erho­ben. Zusätz­lich wird die Lkw-Maut­pflicht­gren­ze zum 1. Janu­ar 2024 abge­senkt, so dass grund­sätz­lich alle Nutz­fahr­zeu­ge mit mehr als 3,5 Ton­nen tech­nisch zuläs­si­ger Gesamt­mas­se in die Gebüh­ren­er­he­bung ein­be­zo­gen sind. Hand­werks­be­trie­be wer­den von die­sen Kos­ten aus­ge­nom­men.

Wie die Berech­nung und die Erhe­bung erfol­gen sol­len, wur­de noch nicht ver­öf­fent­licht. Das schlüs­sigs­te Modell ist die Ver­rech­nung des CO2 Prei­ses auf einen unter­stell­ten Durch­schnitts­ver­brauch für alle Fahr­zeu­ge einer Fahr­zeug­ka­te­go­rie. Bereits jetzt gibt es 24 unter­schied­li­che Maut­sät­ze. Zukünf­tig wer­den wohl sechs wei­te­re Klas­sen für die leich­te­ren Fahr­zeu­ge ab 3,5t hin­zu­kom­men.

Bei einem schwe­ren Lkw (> 18t) mit einem Ver­brauch von 30 Litern auf 100 km dürf­te der CO2-Auf­schlag je nach Berech­nungs­mo­dell zwi­schen 16 Cent und 20 Cent pro Kilo­me­ter lie­gen. Für ein Fahr­zeug der Emis­si­ons­klas­se Euro 6 dürf­te sich damit der Maut­satz mög­li­cher­wei­se fak­tisch ver­dop­peln (bis­lang 19 Cent pro Kilo­me­ter). Bei einem Fern­ver­kehrs­fahr­zeug mit 130.000 Kilo­me­tern maut­pflich­ti­ger Lauf­leis­tung im Jahr stei­gen die Maut­kos­ten von 24.700 Euro um je nach Modell wei­te­re 26.000 Euro auf bis zu über 50.000 Euro im Jahr!

Bei der Berech­nung wur­de der aner­kann­te Satz von 2,65 kg CO2 her­an­ge­zo­gen, der beim Ver­brauch von einem Liter Die­sel frei­ge­setzt wird. Eine Ton­ne CO2 ent­steht somit beim Ver­brauch von ca. 377 Litern Die­sel. Damit kann ein schwe­rer Lkw (40t) ca. 1.258 km weit fah­ren.  Außer­dem wur­de unter­stellt, dass der CO2 Auf­schlag nur für das maut­pflich­ti­ge Stre­cken­netz erho­ben wird. Wird hier­für ein eher nied­ri­ger Durch­schnitts­wert unter­stellt, kann der Maut­satz je nach Annah­me noch ein­mal deut­lich höher aus­fal­len.

Für die neu hin­zu­kom­men­de Bemau­tung der Fahr­zeu­ge ab 3,5t, ist ein Maut­satz für die Stre­cken­be­nut­zung incl. Lärm­ab­ga­be und Luft­ver­schmut­zung zwi­schen 5 und 15 Cent zu erwar­ten, je nach Schad­stoff­klas­se. Dazu kommt dann eben­falls noch die CO‑2 Abga­be. Die­se dürf­te bei einem Durch­schnitts­ver­brauch von 15 Litern Die­sel zwi­schen 8 und 10 Cent pro Kilo­me­ter lie­gen. Die Gesamt­maut für die bis­lang noch maut­frei­en Fahr­zeu­ge soll­te also nicht unter 13 Cent pro Kilo­me­ter betra­gen.

Das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren soll noch im zwei­ten Quar­tal 2023 star­ten. Aus die­sem wer­den dann Details ersicht­lich wer­den. Erst dann besteht Klar­heit, wie hoch die Maut für die ein­zel­nen Fahr­zeug­klas­sen tat­säch­lich aus­fal­len wird.

Ger­ne hal­ten wir Sie auf dem Lau­fen­den!

 

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